Yahya Sinwar ist nicht nur ein getöteter Hamas-Anführer, der den Terrorangriff am 7. Oktober 2023 geplant haben soll, sondern auch ein kleines, unschuldiges Baby. Im Alter von nur einem Tag war Yahya Sinwar bundesweit in den Medien, nachdem das Uniklinikum auf Instagram seine Geburt verkündet hatte. Doch ist es in Leipzig überhaupt erlaubt, ein Baby so zu benennen? Eine klare Antwort gibt es nicht.

Yahya Sinwar wurde am vorletzten Sonntag wenige Stunden nach Mitternacht im Universitätsklinikum Leipzig (UKL) geboren. Bekannt wurde das nur, weil die Abteilung für Geburtsmedizin auf Instagram ein Foto veröffentlichte, auf dem eine Tafel mit Name, Datum, Uhrzeit und Willkommensgruß zu sehen war.

An sich kein ungewöhnlicher Vorgang: Die Uniklinik veröffentlicht nach eigenen Angaben alle Vornamen von Neugeborenen auf diese Weise – sofern die Eltern damit einverstanden sind. In diesem Fall ist der Vorname aber gleichzeitig der vollständige Name eines Hamas-Terroristen, der das Massaker im Oktober 2023 geplant haben soll, danach Anführer der Gruppierung wurde und schließlich am 16. Oktober 2024 bei einem Gefecht im Gazastreifen getötet wurde.

Nachdem beispielsweise der israelische Musiker und Autor Ben Salomo über den Instagram-Beitrag informiert hatte, berichteten mehrere Medien über das Thema, darunter die „Welt“ und die „Jüdische Allgemeine“.

Uniklinikum möchte Abläufe prüfen

Das Universitätsklinikum entschuldigte sich später dafür, dass „der heutige Beitrag bei einigen Menschen negative Assoziationen geweckt hat“. Namen von Neugeborenen werden grundsätzlich nicht „kommentiert oder politisch eingeordnet“, so das UKL. „Wir nehmen alle Rückmeldungen ernst und werden unsere internen Abläufe noch einmal überdenken, um künftig sensibler mit solchen Themen umzugehen.“

Dass die Eltern den Namen Yahya Sinwar ausgewählt haben, bedeutet aber nicht automatisch, dass das Kind so heißen wird. „Ein Vorname darf das Kindeswohl nicht gefährden, nicht beleidigend oder offensichtlich ungeeignet sein“, heißt es auf LZ-Anfrage aus dem Leipziger Amt Bürgerservice. „Auch Namen, die mit extremistischen, verfassungsfeindlichen oder gewaltverherrlichenden Inhalten oder Personen in Verbindung gebracht werden, können abgelehnt werden.“

Ob das bei der umstrittenen Benennung von Anfang August passieren wird, ist aber offen. Zu einzelnen Personen möchte sich das Amt aus Datenschutzgründen nicht äußern; jeder Fall werde einzeln geprüft. Das Standesamt trifft die Entscheidung und im Streitfall kann ein Gericht entscheiden.

Statistik für Leipzig nur teilweise vorhanden

Laut Medienberichten wurden beispielsweise in Großbritannien im vergangenen Jahr deutlich mehr Menschen nach dem Hamas-Führer benannt als in den Jahren zuvor. In Leipzig erhielt 2024 lediglich ein Baby den Namen Yahya, aber ohne Sinwar als zweiten Vornamen. Ob das im Zusammenhang mit dem Terroristen steht, ist unklar, schließlich ist Yahya ein Name, der in islamisch geprägten Ländern verbreitet ist.

Für das laufende Jahr 2025 gibt es laut Stadtverwaltung noch keine Statistik, wie oft welcher Name vergeben wurde.