Der ohnehin schwere Stand der freien Kulturträger in Leipzig verschärft sich aufgrund der unklaren Haushaltslage weiter. Projekte, die in der zweiten Förderrunde bis zum 1. März dieses Jahres ihre Anträge gestellt hatten und für eine Förderung vorgesehen waren, werden leer ausgehen. Das schreibt das Kulturamt auf kreuzer-Anfrage – eine Entscheidung, die das Amt auch den Trägern bereits mitgeteilt habe.
Das Amt habe betreffende Projektträger angeschrieben »und mitgeteilt, dass derzeit keine Förderung in Aussicht gestellt werden kann. Ein nachträglicher Bescheid für bereits stattgefundene Projekte ist nicht möglich und damit auch keine nachträgliche Förderung.« Auf Nachfrage schreibt das Kulturamt explizit, »dass keine Projekte aus dem 2. Förderverfahren gefördert werden.«
Die einzige Möglichkeit, Geld zu erhalten, ist für die Träger nun die Härtefallregelung. Bei Härtefällen kann das Kulturamt nur eine Empfehlung aussprechen, Entscheidungsgewalt besitzt die Kämmerei. »Das Kulturamt hat nach der Verschärfung der vorläufigen Haushaltsführung am 23.06.2025 mit über 60 Trägern gesprochen. Daraus folgend sind 30 Härtefallgespräche vereinbart worden. In 17 Fällen wurde festgestellt, dass ein akuter Härtefall vorliegt. Die Kämmerei hat bisher alle vom Kulturamt eingereichten Härtefälle anerkannt.«
Auf Nachfrage, um welche Träger es sich hier handelt, antwortete das Kulturamt, dass es »keine Beispiele nennen (möchte), da auch für diese Fälle die ausgezahlten Mittel unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch die Landesdirektion stehen – so wie bei allen, die ihr Fördergeld vor dem 23. Juni noch regulär bekommen haben.«
Anders sieht es aus bei ersten Förderverfahren, für das Träger ihre Anträge bis zum 30. September 2024 einreichen mussten. 219 Projekte seien hier für eine Förderung ausgewählt worden, schreibt das Kulturamt. Davon erhielten »134 Projekte einen vorläufigen Bescheid und zu zwei Dritteln wurden Mittel auch ganz oder teilweise ausgezahlt.« Und weiter: »Bei Projekten, die bereits einen vorläufigen Bescheid haben und uns anzeigen, dass sie zur Realisierung zeitnah (weitere) Mittel benötigen, prüfen wir im konkreten Einzelfall, ob ein Härtefall vorliegt. 85 Projekte konnten noch keinen Bescheid erhalten, da mit dem Bescheid auch die Mittel im Haushalt gebunden werden müssen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung war das bisher nicht möglich.«
Das Amt weist darauf hin, dass alle bereits ausgezahlten Mittel einem Rückforderungsvorbehalt unterliegen. Alle Projekte listet die Stadt Leipzig auf ihrer Homepage auf.
Inzwischen informierte die Stadt die Öffentlichkeit, dass für 2026 es statt zweier Termine zur Einreichung von Projektfördermitteln nur noch einen gibt: am 30. September 2025. Die Entscheidung über die geförderten Projekte soll bis Ende Dezember getroffen werden.