Pflege im Heim wird immer teurer – besonders in Bremen: In der Hansestadt ist der Eigenanteil für Bewohner so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Im ersten Jahr sind dies 3449 Euro monatlich, 341 Euro mehr als im Bundesschnitt. Immer mehr Menschen können den Heimplatz nicht mehr bezahlen und sind auf „Hilfe zur Pflege“ als Leistung der Sozialhilfe angewiesen.

Wie viele Heimbewohner in Bremen erhalten Hilfe zur Pflege vom Sozialamt?

Der kommende Landespflegebericht mit Daten aus dem Jahr 2023 soll im Herbst veröffentlicht werden. Dem WESER-KURIER liegen bereits vorläufige Berechnungen vor: Danach waren mit Stand Dezember des Jahres 2862 Heimbewohner in Bremen Empfänger der Sozialleistung, also jeder Zweite (50,9 Prozent), teilt die Gesundheitsbehörde mit.

Zwei Jahre zuvor waren es laut dem aktuellen Landespflegebericht mit Zahlen aus 2021 noch 38,8 Prozent – in Bremerhaven bekamen 43,9 Prozent der Heimbewohner Zuschüsse vom Amt, in der Stadt Bremen 38 Prozent. Deutliche Unterschiede auch in den Bremer Stadtteilen: Am höchsten sind danach die Quoten in Blumenthal (62,5 Prozent), Walle (60,8 Prozent) und Vahr (55,7 Prozent), am niedrigsten in Oberneuland (19,6 Prozent), Schwachhausen (24,2 Prozent) und Findorff (25,4 Prozent). Im Bund hat 2021 etwa jeder dritte Heimbewohner (34,7 Prozent) Unterstützung vom Sozialamt bekommen.

Diese Entwicklung schlägt sich in den Ausgaben nieder: Januar bis Juni dieses Jahres kostete die stationäre Hilfe zur Pflege im Land Bremen etwa 32,8 Millionen Euro, teilt die Sprecherin der Sozialbehörde, Nina Willborn, mit. Im gesamten Jahr 2024 waren es knapp 46,7 Millionen Euro.

Warum sind Pflegeheime in Bremen so teuer?

Bremen habe relativ viele kleinere stationäre Einrichtungen, in diesen falle der Pflegesatz unter Umständen höher aus als in größeren Heimen, sagt Behördensprecherin Kristin Viezens. Und: „Viele Leistungsanbieter im Land Bremen zahlen nach dem Tarifvertrag Pflege in Bremen. Daher und weil zum Teil auch Hauswirtschaft in Bremen an diesen Tarifvertrag angelehnt ist, sind höhere Kosten im Verhältnis zu anderen Bundesländern möglich.“ Zudem könnte die personelle Ausstattung nach dem neuen Personalbemessungsverfahren in Bremen anteilig höher umgesetzt sein.

Gibt es weitere finanzielle Hilfen?

Heimbewohner können auch Anspruch auf Wohngeld als Zuschuss zur Miete haben. Laut Sozialverband dürfen dann aber keine Sozialleistungen wie Bürgergeld oder auch Hilfe zur Pflege bezogen werden, weil darin die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten seien.

Wann müssen sich Kinder an den Heimkosten beteiligen?

„Bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege bewilligt, überprüft es, ob die Kinder der oder des Pflegebedürftigen unterhaltspflichtig sind“, teilt der Sozialverband VdK mit. Allerdings: Seit 2020 werden sie nur noch anteilig zur Zahlung aufgefordert, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Zum Einkommen zählten auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung. Vermögen wie ein eigenes Haus falle nicht darunter – und den Kindern stehe „angemessener Selbstbehalt“ zu.

In anderen Bundesländern gibt es ein Pflegewohngeld, um die Investitionskosten teilweise zu decken. Ist das in Bremen geplant?

Die Ausgaben der Heime für Gebäudeinstandhaltung und Ausstattung müssen von den Bewohnern gezahlt werden, in Bremen sind das im ersten Jahr im Schnitt 605 Euro monatlich. Pflegewohngeld als freiwillige soziale Leistung gibt es in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. „Grundsätzlich wird das Pflegewohngeld begrüßt, da es eine sozial gestaffelte Unterstützung im Bereich der Investitionskosten darstellt“, sagt Viezens. „In Anbetracht der Haushaltslage des Landes Bremen sehen wir eine Einführung aktuell jedoch leider als nicht möglich an.“

Wie sollen Pflegeheimbewohner entlastet werden?

Die Finanzierung der Ausbildungskosten müsse vom Bund übernommen werden, da dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, betont Viezens. „Das Gesundheitsressort sieht es als selbstverständlich an, dass die Pflegeversicherung die pflegebedingten Aufwendungen übernimmt.“ Alternativ setze sich das Ressort aber mindestens für einen „Sockel-Spitze-Tausch“ bei den Eigenanteilen ein: Ein Betrag für pflegerische Leistung in fester und zumutbarer Höhe (Sockel) werde demnach von den Bewohnern getragen, darüber hinausgehende Kosten (Spitze) wie Tarifsteigerungen zahle die Pflegeversicherung.

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