Hohes Bußgeld?

Köln bezieht Stellung zu Badeverbot im Rhein

13.08.2025 – 07:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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„Achtung Lebensgefahr“: Das Schwimmen im Rhein in Köln ist nicht verboten – allerdings wird eindringlich davor gewarnt. Insgesamt gibt es mehr als 60 Warnschilder. (Quelle: Christoph Hardt/imago)

Die Debatte um ein mögliches Badeverbot im Rhein bei Köln nimmt Fahrt auf. In einer Stellungnahme nennt die Stadt mögliche Optionen.

Die Kölner Feuerwehr appelliert auf Facebook an die Bevölkerung: „Der Rhein ist kein Badeplatz. Er ist unberechenbar, eiskalt, reißend – und gnadenlos. Kein kurzer Badespaß ist dieses Risiko wert.“ Nicht zum ersten Mal in diesem Sommer müssen die Einsatzkräfte wegen eines Badeunfalls ausrücken, einige von ihnen endeten tödlich.

Die Stadtverwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Rat nun erneut ein mögliches Badeverbot thematisiert: NRW-Innenministerium und Bund hätten auf Anfrage mitgeteilt, dass ein kommunales Badeverbot im Rhein grundsätzlich mit dem Bundesrecht vereinbar ist, heißt es in der Antwort der Stadt.

Laut Bundesrecht ist das Baden 100 Meter unterhalb wie oberhalb von „Hafeneinmündungen, der Brücken, der Schiffs- und Fährlandestellen, der Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, der Umschlagstellen und Schiffsbauwerften“ verboten. Zudem gelten vereinzelt weitere Badeverbote bis zur Strommitte, die allerdings keineswegs den gesamten Kölner Uferbereich betreffen.

Köln hätte also die Möglichkeit, die Ausnahmeregelung für den Rhein aus der bestehenden Städteordnung zu streichen. „Vorteile eines Badeverbots im Rhein sind die Klarstellung der Lebensgefahr und die mediale Aufmerksamkeit für die Gefahren“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt vom Montag.

„Der Rhein als Gewässer weist dabei durch die immense Strömung, starke Sogwirkung und Wellen von großen vorbeifahrenden Schiffen besondere Gefahren auf“, erklärt die Verwaltung weiter. Schwimmen und jeder anderweitiger Aufenthalt im Rhein sei „unstreitig lebensgefährlich“.

Die Antwort der Stadt bedeutet nicht, dass eine konkrete Beschlussvorlage in Arbeit ist. Diese bräuchte es, damit politische Gremien über eine Umsetzung abstimmen könnten. Die Stadt hat in der Vergangenheit allerdings angekündigt, dass sie über ein Verbot nachdenken will. Dieses könnte nicht nur das Schwimmen, sondern auch bloße Betreten des Flusses umfassen. Darunter würden auch das Waten im Wasser und die Nutzung von Luftmatratzen und Stand-Up-Paddle fallen.

Für einen Aufenthalt im und auf dem Wasser wäre zwingend eine Genehmigung erforderlich. Ausgenommen sei das Ein- und Aussteigen an Wasserfahrzeugen, sowie „behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen im Rahmen von Übungen und Einsätzen“.