Igel
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Halle. PSt. Die Stadt Halle hat zum Schutz von Igeln in Gärten eine Allgemeinverfügung zum nächtlichen Fahrverbot für Rasenmähroboter erlassen. Diese Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 22. August 2025 veröffentlicht und tritt am Tag darauf in Kraft.

Das Fahrverbot für Rasenmähroboter gilt dann von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens.

Tagsüber können die Geräte weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Simon Kuchta, Fachbereichsleiter Umwelt: „Die Stadt Halle (Saale) will mit dieser Allgemeinverfügung verhindern, dass die Population der Igel durch direkte Einwirkungen des Menschen weiter verringert wird. Wir wollen dem einzelnen Tier großes Leid ersparen.“

Warum ein Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter notwendig ist

Seit einigen Jahren stellen Tierärzte und Pflegestellen bundesweit fest, dass immer mehr Igel gefunden werden, die durch motorisierte Gartengeräte verletzt wurden. Dabei handelt es sich meist um schwerwiegende Verletzungen und Verstümmelungen.

Da Igel Wildtiere sind, verstecken sie sich bei Verletzungen, um nicht zusätzlich Fressfeinde anzulocken, sie sind dabei aber unfähig, an Wasser oder Futter zu kommen. Igel sind nachtaktiv und deshalb durch nächtlich betriebene Rasenmähroboter besonders gefährdet. Der Igel rennt nicht weg – er igelt sich ein und wird dann vom Rasenmähroboter angefahren oder überfahren und verletzt. Jungtiere sind in besonders großer Gefahr.

Gewöhnlich läuft ein Igel am Rand von Hecken und Gebüsch. In unseren Gärten fehlt oft dieser Grünstreifen und die Tiere müssen über offene Rasenflächen laufen, wo der Rasenmähroboter nachts seinen lautlosen Dienst verrichtet. Studien haben gezeigt, dass die Geräte Igel zumeist nicht sicher erkennen und umfahren können.