Wiesbadens zweite Antragsrunde für Spielbankmittel läuft. Bis 15. September können Kulturschaffende Gelder für einmalige Projekte und Anschaffungen beantragen.
Seit Mittwoch, 13. August, können Kulturschaffende in Wiesbaden erneut Fördergelder aus anteiligen Spielbankmitteln beantragen. Die zweite Antragsrunde richtet sich an Einrichtungen, Vereine und Initiativen, die Technik, Ausstattung oder besondere Projekte finanzieren wollen.
So läuft die Antragstellung
Die Stadt bittet Antragstellende, sich bis spätestens Montag, 15. September, über die Plattform kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden zu registrieren. Nach Eingabe der Kontaktdaten folgt der eigentliche Antrag im Programm „Allgemeine Projektförderung“. Erforderlich sind ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie konkrete Angebote.
Unterstützt werden einmalige Maßnahmen – etwa neue Veranstaltungstechnik, Betriebsausstattung, Publikationen oder Sonderprojekte. Voraussetzung: Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen oder beauftragt sein und keine Folgekosten verursachen.
Was sind Troncmittel?
Troncmittel sind Gelder, die aus den Trinkgeldern (Tronc) in Spielbanken stammen. Diese Gelder werden üblicherweise unter den Angestellten aufgeteilt. In einigen Ländern und Städten, wie zum Beispiel in Wiesbaden, wird ein Teil dieser Trinkgelder gesetzlich vorgeschrieben für kulturelle oder gemeinnützige Zwecke verwendet. Das Kulturamt verwaltet diese Mittel und vergibt sie für spezifische kulturelle Projekte und Maßnahmen, wie technische Ausrüstung oder Sonderprojekte.
Am Ende berät der Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften über die Anträge. Grundlage bildet eine Vorlage des Kulturdezernats beziehungsweise des Kulturamts. Wer überzeugt, erhält einen Zuschuss aus dem Topf der Spielbankmittel – und damit Rückenwind für die eigene Kulturarbeit.
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