Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Mann verurteilt, der Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Rollfeld des Frankfurter Flughafens umarmt hatte. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Hausfriedensbruch erhielt er eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro. Zudem wird ihm die Fahrerlaubnis für zweieinhalb Jahre entzogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai 2023 mit seinem eigenen Auto dem Konvoi von Scholz bis auf das Rollfeld des Frankfurter Flughafens folgte. Dort umarmte er Scholz und schüttelte ihm die Hand. Der 50-Jährige stand während der Tat unter Drogen und war nur bedingt schuldfähig. Vor Gericht zeigte er Reue und gelobte Besserung. Er sei aus Versehen in die Situation geraten. „Ich entschuldige mich für alles“, sagte der Mann. Er habe vorher zwei Tage gefeiert, wiederholt Kokain konsumiert und nicht geschlafen. Der Mann war bereits in der Vergangenheit und dann erneut vier Monate nach dem Vorfall wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen.
Vorfall löste Sicherheitsdebatte aus
Bei dem Verfahren, das innerhalb eines halben Tages verhandelt wurde, spielten die Umarmung des Kanzlers sowie der Aspekt, dass sich Scholz in der Kolonne befunden hatte, nur eine untergeordnete Rolle. Das sei ein reiner Zufall gewesen, sagte Staatsanwalt Christian Lang nach dem Urteil.
Den Bundeskanzler hatte der 50-Jährige umarmt, als dieser ins Flugzeug steigen wollte. Als Grund für die innige Verabschiedung ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Verhalten dem Rest der Gruppe angepasst habe. Scholz hatte sich damals gelassen über den Zwischenfall geäußert. Er habe sich zu keiner Zeit bedroht gefühlt. Allerdings seien weder die Begegnung noch die Umarmung vom Kanzler
geplant gewesen, sagte ein Sprecher damals. „Von daher war es überraschend für ihn, aber in der
konkreten Situation kein großer Vorfall.“ Dennoch löste der Fall eine Debatte über die Sicherheit des Kanzlers aus. Nach der Umarmung wurde der Mann ohne Widerstand von der Bundespolizei am Flughafen festgenommen und später wieder freigelassen.
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