Farben sind ihr wichtig, sagt sie, und das sieht man ihren Werken an. Zu ihren Vorbildern gehören unter anderem – und auch das ist nicht zu verkennen – Frida Kahlo, Salvador Dalí und Otto Dix. Seit einigen Jahren malt sie vor allem mit Acryl auf Leinwand, will es demnächst aber mit Ölfarben versuchen. „Ich habe viel ausprobiert und experimentiere gerne“, sagt sie, „habe aber im farbgewaltigen Surrealismus meinen Stil gefunden.“
Scharfe Kritik am Auswahlverfahren der Kunstakademie
In ihrer Bewerbungsmappe für die Kunstakademie waren 23 Gemälde enthalten, teils großformatige Leinwände, teils kleine Werke, auch Zeichnungen mit Bleistift sind dabei, die meisten sind bunt, manche aber auch monochrom. Im März 2023 hatte sich die heute 30-Jährige damit um einen Platz im Studiengang Freie Kunst beworben und danach gegen die Ablehnung geklagt. Weil die Richterin ihr in der Verhandlung kaum Aussicht auf Erfolg einräumte, zog Ina Q. sie letztlich zurück.
Eine Entscheidung, die ihr leicht fiel, sagt sie. „Ich habe als Künstlerin für mich, meine Kunst und die Kunstfreiheit eingestanden, das ist das, was wichtig ist.“ Und sie bleibt bei ihrem Standpunkt: Das Auswahlverfahren sei von Willkür und elitärer Ausgrenzung geprägt, „verkleidet als Expertise“.
„System, das Kunstfreiheit predigt und Zensur praktiziert“
Die Kunstakademie indes wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äußern. So viel ist bekannt: Im Schnitt wird jeder achte Bewerber angenommen, die Prüfungskommissionen haben jeweils acht Mitglieder. Sie alle vergeben Noten von 1 bis 3 (hervorragend geeignet bis nicht geeignet) für künstlerische Gestaltungsfähigkeit, Realisierungsfähigkeit und Konzeption. Q. bekam von sieben Prüfern dreimal eine 3, einer gab ihr dreimal eine 2, insgesamt nicht ausreichend für ein Studium. Dazu seien in den schriftlichen Bewertungen, die sie einsehen konnte, teils enorm abwertende Äußerungen über ihre Werke und sie selbst als Künstlerin gefallen, sagt Q. Insgesamt zeige sich hier „ein System, das Kunstfreiheit predigt und Zensur praktiziert“.
Q. hatte im Vorfeld der Verhandlung und auch im Verwaltungsgericht gefordert, dass ihr anhand nachvollziehbarer und klar formulierter Kriterien eine Rückmeldung zu ihrer Mappe gegeben wird. Ein Ansinnen, das die Verwaltungsrichterin zwar nachvollziehen konnte, aber letztlich abwies. Kunst liege im Auge des Betrachters, hieß es dazu in der vergangenen Woche, und das seien in diesem Fall nun einmal die Mitglieder der Kommission. Der Beurteilungsspielraum sei besonders bei der Freien Kunst sehr groß, so die Richterin. Dazu sei Künstler kein Beruf, für den es einen qualifizierten Abschluss brauche, die Maßstäbe für die rechtliche Prüfung seien deutlich abgesenkt.
Kunstakademie Düsseldorf empfiehlt abgelehnten Bewerbern einen neuen Versuch
Abgelehnten Bewerbern empfiehlt die Kunstakademie übrigens einen neuen Versuch – ein Weg, den Ina Q. nicht gehen möchte. Mit der Idee, Kunst nicht nur zu betreiben, sondern auch zu studieren, hat sie abgeschlossen. Früher wollte sie mal als Kunsttherapeutin arbeiten, hat dafür auch die Ausbildung zur Ergotherapeutin absolviert. Inzwischen malt sie lieber in ihrer Freizeit, ist aber auch für Auftragsarbeiten offen. Ihre Werke zeigt sie zum Beispiel bei Instagram, viele davon hängen aber auch bei der Familie, Freunden und Bekannten.
Vor Kurzem ist sie für einen neuen Job nach Dortmund gezogen. In ihrer Wohnung stand als Erstes fest, welches Zimmer der Atelierraum wird. Kunst sei letztlich immer ein Akt radikaler Subjektivität, sagt sie. „Ich male immer schon, mein Leben, meine Innenwelt mit Traumata, das ist für mich Kunstfreiheit.“