Essen. In Essen darf Lachgas nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Jetzt sollen Trinkhallen und Kioske kontrolliert werden. Welche Strafen drohen.
Lachgas gilt als Partydroge, erfreut sich bei Jugendlichen großer Beliebtheit – und darf in Essen nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden: Anfang Juli hat der Rat der Stadt ein Verkaufsverbot beschlossen. Nun soll dieses auch wirksam durchgesetzt werden, und so teilt die Stadt am Mittwoch (13. August) mit, dass das Ordnungsamt ab dieser Woche „gezielte Kontrollen an Trinkhallen und Kiosken durchführt“, besonders an „jugendnahen“ und stark frequentierten Bereichen.
Lachgas (Distickstoffmonoxid) wird in kleinen Kapseln als Treibmittel für Schlagsahne verkauft. An vielen Trinkhallen gibt es längst größere Gebinde: Um die 25 Euro werden pro Kartusche mit 640 Gramm fällig; 80 Dosen à 8 Gramm kann man damit in Ballons füllen. Das reicht jeweils für einen kurzen Kick. Weil die euphorisierende Wirkung nach wenigen Minuten vorbei ist, konsumiert mancher Teenager 50 Ballons an einem Abend. Harmlos ist das nicht.
Stadt Essen wartet bundesweites Lachgas-Verbot nicht ab
Im vergangenen Jahr hatte es daher bereits eine Petition für ein bundesweites Verkaufsverbot von Lachgas an unter 18-Jährige gegeben: Der Konsum könne Langzeitschäden für die Hirnentwicklung haben; denn beim Inhalieren trete ein kurzer Rausch „mit fatalen Auswirkungen auf die Neurostruktur des Gehirns ein“, hieß es in der Eingabe, die der Petitionsausschuss einstimmig zum Beschluss empfahl. Durch das Aus der Ampel-Koalition wurde ein Gesetzesvorhaben zeitweilig ausgebremst, inzwischen hat die neue Bundesregierung das Verbot auf den Weg gebracht.
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Die Stadt Essen hatte die bundeseinheitliche Regelung nicht abwarten wollen und am 2. Juli 2025 im Rat ein auf das Stadtgebiet begrenztes Verbot beschlossen. „Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes in Essen untersagt“, erklärt Ordnungsdezernent Christian Kromberg. Es erfordere nun „konsequente behördliche Kontrollen, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen“. Kromberg will selbst in den kommenden Wochen eine Kontrolle begleiten.
„Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes in Essen untersagt.“
Christian Kromberg
Ordnungsdezernent in Essen
Zum Auftakt der Kontrollen wollen die Mitarbeiter nicht nur mögliche Verstöße gegen das Verbot aufdecken, sondern die Kiosk- und Trinkhallen-Betreiber „persönlich über die geltende Rechtslage“ informieren. Begleitend wolle man Informationsmaterial verteilen, das über die gesundheitlichen Risiken des Konsums ebenso aufklärt wie über die rechtlichen Konsequenzen des Lachgasverkaufs.
Narkosemittel und Partydroge
In der Medizin wird Lachgas (Distickstoffmonoxid) seit langem als Narkosemittel genutzt, vor allem Zahnärzte verwenden es. Seit einiger Zeit ist es auch als (bislang) legale Partydroge populär.
Lachgas ist nicht mit Helium zu verwechseln, das man in Luftballons füllt, um ihnen Auftrieb zu verleihen. Wer das Ballongas Helium einatmet, bekommt kurzzeitig eine hohe Micky-Maus-Stimme.
„Mit den Kontrollen verfolgt die Stadt Essen sowohl einen präventiven als auch einen ordnungspolitischen Ansatz“, heißt es einer Mitteilung des Presseamtes: Die Maßnahme solle zum Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen und sicherstellen, dass das Verkaufsverbot konsequent umgesetzt wird.
Steigender Lachgaskonsum unter Jugendlichen
In den vergangenen Monaten habe man einen deutlichen Anstieg des Lachgaskonsums bei Jugendlichen festgestellt. Besonders in Bereichen wie dem Stadtgarten, der Innenstadt sowie in Rüttenscheid habe man vermehrt leere Lachgas-Kartuschen gefunden. Bei den Konsumenten „kam es in einzelnen Fällen zu schweren gesundheitlichen Folgen wie Lähmungserscheinungen“.
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Die ordnungsbehördliche Verordnung untersagt Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im ganzen Stadtgebiet. Das gilt auch für Privatpersonen. Das Verbot ist zunächst bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden: egal ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte.
Weitere Informationen auf: www.essen.de/lachgasverbot