Am Donnerstag ist das Badeverbot in Düsseldorf in Kraft getreten, Strafen von bis zu 1000 Euro drohen. Doch scheint das noch nicht überall durchgedrungen zu sein. Direkt am ersten Tag mussten sofort wieder Einsatzkräfte ausrücken. Gegen 12.30 Uhr wurden der Feuerwehr zwei Personen im Rhein gemeldet.

Ein Sprecher sagte auf Nachfrage unserer Redaktion, dass die Personen aber schon nicht mehr im Wasser gewesen sei, als die Einsatzkräfte an der Stelle in Oberkassel gegenüber vom Landtag angekommen waren. Sie habe sich selbstständig aus dem Rhein an Land begeben.

Das bestätigte auch ein Sprecher der Polizei. „Ein Zeuge sagte, dass die beiden Personen erst im Rhein geschwommen sind und dann im Uferbereich im Wasser standen.“ Kräfte des Ordnungsamtes seien ebenfalls unterwegs gewesen. Auf Anfrage wollte sich die Stadt heute noch nicht dazu äußern, welche Art Strafe gegen die Personen ausgesprochen worden sei. Auch zu der Zahl der Einsätze des OSD am Donnerstag gab es zunächst keine Auskunft.

Gegen 16.30 Uhr sagte ein Sprecher der Feuerwehr, es sei für sie bislang bei dem einen Einsatz dieser Art am Donnerstag geblieben.

 Als erste Stadt hat Düsseldorf das Baden im Rhein komplett verboten. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Je nach Einschätzung des konkreten Verhaltens können zunächst mündliche Verwarnungen erfolgen. Auch Bußgelder im niedrigen dreistelligen Bereich könnten verhängt werden, ist aus dem Rathaus zu hören. Unter der Grenze von 180 Euro, womit in Düsseldorf Wildpinkeln geahndet wird, soll die Summe allerdings nicht liegen. So soll ein entsprechender Abschreckungseffekt erzielt werden. Ob im aktuellen Fall eine Strafe verhängt wurde, ist noch nicht bekannt.

Als verboten definiert ist das „planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser“.