Gericht fällt Urteil
Lage passte ihm nicht: Mann zündet Flüchtlingsunterkunft an
Aktualisiert am 14.08.2025 – 21:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Als mutmaßlicher Brandstifter in einer Flüchtlingsunterkunft in der Eifel stand ein 35-Jähriger in Aachen vor Gericht. (Quelle: Roberto Pfeil/dpa/dpa-bilder)
Seine Unterkunft in der Eifel galt als „Bungalow für Problemfälle“ – ein Algerier wollte zurück nach Bonn. Laut dem Gericht hat er die Flüchtlingsunterkunft deshalb angezündet.
Das Landgericht Aachen hat am Donnerstag einen 35-jährigen Algerier wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im November 2024 eine Flüchtlingsunterkunft in der Eifel in Brand gesetzt und dabei das Leben mehrerer schlafender Bewohner gefährdet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Bewohner der Einrichtung das Feuer am Vormittag gelegt hatte, während mehrere Menschen noch in ihren Betten geschlafen hatten. „Der Angeklagte hat den Tod der Anwesenden als Folge seines Tuns in Kauf gekommen“, stellte der Vorsitzende Richter Markus Vogt in seiner Urteilsbegründung fest.
Mehrere Mitbewohner erlitten durch Rauchgase leichte Verletzungen. Die Bewohner und Sicherheitskräfte begannen noch vor Eintreffen der Feuerwehr mit den Löscharbeiten. Der Angeklagte wurde nach der Tat in Straßenkleidung auf seinem Bett liegend angetroffen – mit einer bereits gepackten Tasche neben sich, während er vorgab zu schlafen.
Nach den Feststellungen des Gerichts handelte es sich nicht um eine spontane Tat. Der 35-Jährige, der von Mitbewohnern als „der Verrückte“ bezeichnet wurde, hatte eine systematische Eskalationsspirale in Gang gesetzt, um seine Rückverlegung in eine Bonner Einrichtung zu erreichen.
Zuvor war er wegen „untragbaren Verhaltens“ von Bonn nach Schleiden im Kreis Euskirchen verlegt worden – in einen als „Bungalow für Problemfälle“ bekannten Bereich der Einrichtung mit etwa 380 Menschen. In der Zeit vor der Brandstiftung hatte er bereits gedroht, das Auto des Einrichtungsleiters anzuzünden und angekündigt, die Baracke in Brand zu setzen.
Der Brand führte zu erheblichen Sachschäden. Mehrere Bewohner verloren sämtliche persönlichen Gegenstände. „Dokumente, Handy, Brille – alles weg“, berichtete ein betroffener Zeuge vor Gericht über die verzweifelte Situation der Geschädigten.
Direkte Zeugen der Brandstiftung gab es nicht. Der Angeklagte hatte im Prozess zwei ehemalige Mitbewohner beschuldigt, was das Gericht jedoch verwarf. Die Verteidigung hatte aufgrund der fehlenden direkten Zeugen auf Freispruch plädiert. „Es könnte jeder gewesen sein“, argumentierte der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert.
Der Verurteilte konsumiert nach eigenen Angaben seit Jahren Kokain und Cannabis, wurde vom Gericht jedoch als voll schuldfähig eingestuft. Er war erstmals 2015 nach Deutschland gekommen und hatte zwischenzeitlich in Frankreich 34 Monate wegen Drogendelikten im Gefängnis verbracht. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 2024 war er bereits wegen mehrerer Straftaten, darunter Diebstahl, mit Geldstrafen belegt worden.
Das Gericht bewertete sein Verhalten als „zweckrational“, um seine eigenen Ziele durchzusetzen. Als abgelehnter Asylbewerber hätte der 35-Jährige bereits im August 2024 Deutschland verlassen müssen. Am Tag der Urteilsverkündung waren Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde im Gerichtssaal anwesend. Der Verurteilte bleibt in Haft.