Halle. Für diesen Erpel müssen die Leitungen im Rathaus geglüht haben. Zumindest äußern mehrere Facebook-User, dass sie teilweise sogar mehrfach versucht haben, das geschwächt wirkende Tier am Laibach zu melden. Diskutiert wurde das Problem jetzt unter einem Facebook-Beitrag einer engagierten Hallerin – sie schreibt: „Liebes Ordnungsamt, liebe Mitbürger, seit geraumer Zeit ist hier eine kranke Ente im Laibach-Park am Ententeich. Ich habe schon mehrfach das Ordnungsamt darauf hingewiesen, dass hier etwas getan werden muss.“ Des Weiteren dokumentiert sie, Reste vom Grillen und eine im Laibach versenkte Baustellen-Absperrung. „Wie kann man darauf noch stolz sein, in Halle zu leben?“, kommentiert sie diesen Fund.

Mehrere User der Gruppe „Du kommst aus Halle, wenn …“ bestätigen diese Beobachtungen und äußern Frust aufgrund der scheinbar fehlenden Reaktionen seitens der Stadt. Doch die Angelegenheit scheint „komplexer“ zu sein, wie auch die Hallerin später über ihrem Beitrag ergänzt. Der städtische Pressesprecher Timo Klack kommentiert die Aufregung mit den Worten: „Endlich ist das neue Sommerloch-Tier gefunden.“ Doch das soll nicht heißen, dass die Ente nicht ernstgenommen wird.

Das Ordnungsamt klärt mit einer Pressemitteilung auf, warum die Stadt selbst trotz mehrfacher Meldungen nicht handelt: „Stockenten gehören rechtlich zu den jagdbaren Arten. Das bedeutet, dass allein der zuständige Jagdpächter entscheidet, ob und wie bei verletzten oder kranken Tieren eingegriffen wird. Als Stadtverwaltung dürfen wir nicht einfach eingreifen.“

Haller Ordnungsamt übergibt den Fall an den Jagdpächter

Symbolbild: Für wilde Enten sind Jagdpächter zuständig. Wer eigenmächtig handelt, muss mit Schwierigkeiten rechnen. - © Pixabay

Symbolbild: Für wilde Enten sind Jagdpächter zuständig. Wer eigenmächtig handelt, muss mit Schwierigkeiten rechnen.
(© Pixabay)

Für die Jagd auf Stockenten gilt in NRW eine feste Jagdzeit vom 16. September bis 15. Januar. Außerhalb dieser Zeit – und generell bei der Versorgung verletzter Wildtiere – ist jede Maßnahme ohne Zustimmung des Jagdpächters verboten. Eigenmächtiges Handeln, so gut es auch gemeint sein mag, kann sogar als Wilderei nachverfolgt werden – und zwar für Privatpersonen ebenso wie für die Stadtverwaltung.

Der Jagdpächter des betroffenen Reviers im Stadtpark sei informiert und prüfe im Rahmen seiner Zuständigkeit, ob Handlungsbedarf besteht, heißt es weiterhin in der Pressemitteilung: „Die Stadt darf weder eigenmächtig tätig werden noch diese Entscheidung ersetzen.“

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Man verweist außerdem darauf, dass nicht jedes Tier, das geschwächt wirke, tatsächlich krank oder verletzt sei. „Bei Wasservögeln kann zum Beispiel die Mauser – der Wechsel des Gefieders – den Eindruck erwecken, ein Tier sei angeschlagen.“ In dieser Zeit sei es wichtig, die Tiere nicht zu stören, damit sie sich erholen könnten. Wer ein verletztes oder geschwächtes Wildtier sieht, sollte deshalb Abstand halten, das Tier nicht aufscheuchen, den Zustand beobachten und – wenn sich dieser verschlechtert – den Jagdpächter oder ersatzweise Polizei beziehungsweise Ordnungsamt informieren, die den Jagdpächter benachrichtigen. Eigenständiges Einfangen oder Mitnehmen sei verboten und könne strafrechtliche Folgen haben, warnt das Ordnungsamt.

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