Im Prozess gegen einen 15-jährigen Jugendlichen um eine Hammer-Attacke im vergangenen November hat das Landgericht Augsburg nun ein Urteil gesprochen. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Marius L. (Name geändert) vorgeworfen, nach einer Auseinandersetzung verschiedener Gruppen im Schlösslepark in Pfersee einen 16-jährigen Kontrahenten mit einem Hammer angegriffen zu haben. Laut Anklage schlug Marius L. dem Jugendlichen auf den Kopf und verletzte ihn schwer; der 16-Jährige erlitt unter anderem einen Schädelbruch und musste in die Uniklinik. Die zuständige Jugendkammer verhängte nun eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen den Angeklagten. Eine Tötungsabsicht erkannte das Gericht nicht.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass an dem Tag im November zunächst zwei Gruppen junger Leute aufeinandergetroffen waren, die Jugendlichen sollen sich beleidigt haben. Dann verpasste einer der Beteiligten offenbar einem Kontrahenten eine Ohrfeige. Und die gegnerische Gruppierung, so sehen es die Ermittler, schwor Rache. Am selben Tag soll es später im Schlösslepark in Pfersee erneut zu einem Treffen der beiden Gruppierungen gekommen sein. Marius L.., damals 14 Jahre alt, war offenbar an der ersten Streitigkeit gar nicht beteiligt, doch er beteiligte sich an der nächsten – und er nahm einen Hammer mit.
Prozess in Augsburg: Staatsanwaltschaft warf Jugendlichem versuchten Totschlag vor
Der Prozess startete im Juni und fand aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Totschlag, was auch bedeutete, dass der Angeklagte nach damaliger Ansicht der Ermittler zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, dass das Opfer sterben könnte. Nach Recherchen unserer Redaktion stammt der 15-Jährige aus Kriegshaber, er sitzt seit seiner Festnahme Ende 2024 in Untersuchungshaft. Nach Angaben seiner beiden Verteidiger, Güney Behrwind und Peter Möckesch, räumte der Jugendliche den Schlag zu Beginn der Verhandlung ein, er habe aber bestritten, eine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Ihr Mandant bereue die Tat.
Nach dem mehrwöchigen Prozess kam das Gericht zum dem Schluss, dass der 15-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen sei. Die Verteidigung hatte eine Strafe gefordert, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, also von höchstens zwei Jahren; die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren verlangt, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch die Anklagebehörde war also am Ende nicht mehr davon ausgegangen, dass Marius L. sein Opfer umbringen wollte oder dies zumindest billigend in Kauf genommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidiger oder die Staatsanwaltschaft könnten noch Revision einlegen. Dann würde der Bundesgerichtshof das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen.
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