Rückruf beim Discounter: Dieses Eis sollten Sie nicht mehr essen
Der Discounter Mäc-Geiz muss eine bestimmte Eissorte zurückrufen. Kunden müssen Acht geben. Der Hersteller gibt nur wenige Infos.
Der Hersteller Becky’s B.V. aus den Niederlanden hat einen Rückruf gestartet. Bei dem Produkt handelt es sich um die „Eiscreme Summer Pops 80g mit 8 Lutschern“, wie „Produktwarnung.eu“ mitteilt.
Es wurde hauptsächlich in den Discountern von Mäc-Geiz vertrieben, jedoch sind andere Verkaufsstellen nicht auszuschließen. Kunden sollten ihr Kühlfach überprüfen.
Eis-Rückruf: Hersteller bleibt bei den Gründen vage
Besonders an heißen Tagen könnten Kunden unwissentlich der Gefahr zu dem Produkt greifen. Der Hersteller äußert sich allerdings nur sehr sperrig über die Gründe des Rückrufs. Im Rahmen einer sensorischen Untersuchung wurden lediglich Abweichungen bei dem Produkt festgestellt.
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Die festgestellten Abweichungen seien demnach ausschlaggebend genug dafür, dass der sichere menschliche Verzehr nicht mehr garantiert werden kann.
Die „Eiscreme Summer Pops 80g mit 8 Lutschern“ könnten gesundheitliche Risiken bergen– die Gründe bleiben vage. produktwarnung.eu Was betroffene Kunden jetzt tun sollten
Bei den zurückgerufenen „Eiscreme Summer Pops“ handelt es sich um eine bestimmte Charge mit folgenden Eckdaten:
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 07.05.2026
- Verpackungseinheit: 80g
- Chargennummer/Los-Kennzeichnung: LIP0524B
- Hersteller: Becky’s B.V.
Wer das betroffene Eis gekauft hat, sollte diese auf keinen Fall mehr verzehren. Kunden können das Produkt auch ohne Kassenbon bei ihrer Verkaufsstelle zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.
Auch eine Backzutat ist Gegenstand eines aktuell wichtigen Rückrufs. Sie kann zur ernsten Gefahr werden.