Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat in einem aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig einen wichtigen Erfolg gegen die Stadt Leipzig und ihre Versammlungsbehörde erzielt. Zwei weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht, meldet das Bündnis. In allen Fällen geht es um die Frage, ob und wie die Leipziger Versammlungsbehörde das Versammlungsrecht einschränken darf. In letzter Zeit agierte Leipzigs Ordnungsbehörde mehrmals recht fragwürdig. So auch im jetzt verhandelten Fall.
Da ging es um eine Gegenveranstaltung zu einem Aufmarsch der Querdenken-Szene am 31. Oktober 2022. Der Versuch, eine spontane Sitzversammlung als Demonstration anzumelden, wurde damals von den Ordnungskräften der Stadt vorschnell abgelehnt – ohne inhaltliche Prüfung, kritisiert das Aktionsbündnis. Stattdessen stufte die Verwaltung das Geschehen pauschal als strategische Blockade ein.
„Das Gericht stellte klar: Behörden müssen eine versammlungsfreundliche Auslegung vornehmen und zunächst von einer zulässigen Spontanversammlung ausgehen. Im konkreten Fall habe ein Ermessensausfall vorgelegen, die Entscheidung der Stadt sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt erkannte die Klage noch in der Verhandlung an.
Dieser Erfolg ist ein klares Signal: Grundrechte dürfen nicht aus Bequemlichkeit oder politischem Kalkül eingeschränkt werden. Spontanversammlungen sind ein wichtiger Bestandteil demokratischer Protestkultur“, erklärt nun Marcus Röder, Kläger für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“.
Mit oder ohne Musik?
Aktuell klagt das Netzwerk auch gegen Auflagen, die bei Versammlungen das Abspielen von Musik untersagen. Die Stadt argumentierte, das Abspielen politischer Musik trage nicht zur Meinungsbildung bei und der Versammlung im September 2022 habe es an Redebeiträgen gefehlt, sodass keine Versammlung mehr vorgelegen habe.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Sichtweise – obwohl kurz zuvor ein Redebeitrag gehalten worden war, sich Teilnehmende in Kleingruppen austauschten und Musik mit politischem Text lief. Das Oberverwaltungsgericht wird sich demnächst in der Berufung damit befassen.
„Die Verfahren zeigen: Rechtliche Auseinandersetzungen mit Auflagen sind notwendig, um Grundrechte zu schützen. Immer wieder versuchen Behörden aus Angst vor möglichen Gefahren, Grundrechte präventiv einzuschränken – ein Vorgehen, das eher einem autoritären als einem freiheitlichen Staatsverständnis entspricht“, sagt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk.
„Das Aktionsnetzwerk wird auch künftig konsequent für Grundrechte streiten und menschenfeindlichen Strömungen entgegentreten. Unsere Arbeit kostet Kraft und Geld – und wir erhalten weder Lohn noch institutionelle Förderung. Wir handeln aus Überzeugung, weil wir glauben, dass Menschenrechte nicht nur verteidigt, sondern gelebt werden müssen.“