Die neue Regelung gibt der Polizei erweiterte Befugnisse, um auch ohne konkreten Verdacht Kontrollen auf das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen durchzuführen. So sollen potenziell gefährliche Situationen frühzeitig erkannt und verhindert werden. Die Botschaft ist: Waffen haben im öffentlichen Raum – besonders an belebten Orten – nichts zu suchen.

Was ist verboten? 
Innerhalb der Zone ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen – darunter bestimmte Messer, Reizgas oder Schlagwerkzeuge – grundsätzlich untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld oder weiteren Maßnahmen geahndet werden.

Weitere Informationen, eine detaillierte Karte und die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Website der Polizei Bonn: https://bonn.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-bonn