Kiel. Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein und der Polizei beschlagnahmten im Dezember 2023 in Cafés und Bars in Kiel-Gaarden 58 Spielautomaten. Der Verdacht: illegales Glücksspiel. Seitdem laufen diverse Ermittlungsverfahren – und es werden immer mehr. Die Razzia auf dem Kieler Ostufer gibt den Ermittlern bis heute Einblicke in kriminelle Netzwerke.

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Auf Nachfrage heißt es aus dem schleswig-holsteinischen Justizministerium, dass der Großeinsatz in Gaarden bislang zu sieben Verfahren mit rechtskräftigen Verurteilungen geführt habe. In sechs Fällen seien Geldstrafen zwischen 900 und 4500 Euro verhängt worden. In einem weiteren Verfahren mit zwei Angeklagten erfolgte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt durch Erlass eines Strafbefehls.

Razzia in Kiel: 160.000 Euro Vermögenswerte sichergestellt

Wesentlich höher ist die Summe der eingezogenen Vermögenswerte, die die Verurteilten durch ihre Taten erlangt haben: 160.000 Euro. Am wertvollsten für die Ermittler dürften aber die Erkenntnisse aus den Durchsuchungen in Kiel sein.

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„Aufgrund der erheblichen szenetypischen Verknüpfungen führten und führen die anhaltenden umfangreichen Ermittlungen regelmäßig zu neuen Anhaltspunkten für weitere strafrechtlich relevante Sachverhalte und bislang unbekannte Teilnehmer“, sagt Max Keldenich, Sprecher im Justizministerium.

Erkenntnisse aus Kiel geben Einblick in kriminelle Strukturen

Dies habe zur Folge, dass „die einschlägigen Verfahren zahlenmäßig stetig mehr und auch inhaltlich zunehmend komplexer werden“. Illegales Glücksspiel hängt häufig mit organisierter Kriminalität und anderen Delikten wie Geldwäsche, Drogenhandel oder Prostitution zusammen.

Laut Keldenich stehen mit der Razzia Ende 2023 in Kiel-Gaarden aktuell 32 laufende Verfahren in Zusammenhang, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Eines davon liegt bereits bei Gericht. „Weitere Verfahren sollen insoweit im Verlauf dieses Jahres abgeschlossen und angeklagt werden“, sagt der Sprecher.

Illegales Glücksspiel: Viele weitere Verfahren in SH

Die Razzia in Kiel war der erste große Aufschlag der damals frisch gegründeten Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (KE OK) bei der Generalstaatsanwaltschaft.

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Im Laufe der Monate folgten weitere Durchsuchungen an verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein, zum Beispiel im Mai 2024 in Malente und Eutin oder im Dezember 2024 in Kiel, Neumünster und Flensburg.

Die KE OK kann einen Überblick über landesweite Strukturen der Kriminalität herstellen.

Kerstin von der Decken (CDU)

Justizministerin

Entsprechend gab und gibt es in Schleswig-Holstein unabhängig vom Kieler Komplex eine Vielzahl weiterer Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels stehen, sagt Sprecher Keldenich.

Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) sieht in den Ermittlungserfolgen der KE OK eine Bestätigung, „dass es genau richtig war, diese Einheit mit zusätzlichem staatsanwaltlichen Personal in Schleswig-Holstein einzurichten“.

Die Einheit könne strategische Entscheidungen unter Einbindung aller Beteiligten treffen und für die Staatsanwaltschaften einen Überblick über landesweite Strukturen der Kriminalität herstellen.

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„Die KE OK kann bei Bedarf jedes Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein einleiten beziehungsweise an sich ziehen und so etwa überregionale Verfahren führen und priorisieren“, sagt die Ministerin.

Dies entlaste auch die örtlichen Staatsanwaltschaften. Zudem leiste die Einheit einen wesentlichen Beitrag in der „Task Force Geldwäschebekämpfung“ des Innenministeriums, des Finanzministeriums und des Justizministeriums.

KN