Derzeit werden in Düsseldorf die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Gleich mehrere Bürger haben sich bei unserer Redaktion gemeldet – mit dem immer gleichen Problem: Sie schildern, dass bei ihnen die Wahlunterlagen zur Kommunalwahl eingegangen sind, sie dann aber an dem aufgedruckten QR-Code zur Beantragung der Briefwahl gescheitert seien. Damit habe sie sonst nie Probleme, sagt eine Betroffene. Aber dieses Mal geschehe einfach nichts, wenn sie das Telefon auf den Code richte. Eine andere Betroffene berichtet Ähnliches und merkt an: Der Code scheint sehr fein gedruckt zu sein.
Zwischen Freitag und Montagnachmittag haben sich rund 260 Menschen bei der Stadt Düsseldorf gemeldet, die Probleme mit dem QR-Code hatten, wie ein Stadtsprecher auf Nachfrage unserer Redaktion sagt. Das Amt für Statistik und Wahlen stehe in Kontakt zum Druckdienstleister, um die mögliche Ursache aufzuklären. „Gleichzeitig sind rund 42.000 Anträge auf Briefwahl für die Kommunalwahl (dazu 3600 für die Integrationsratswahl) eingegangen, darunter etwa 24.000 (2700 für die Integrationsratswahl) über den QR-Code“, sagt der Sprecher.
Wer Probleme beim Scannen des QR-Codes hat, kommt auch über einen Umweg ans Ziel. „Durch das Scannen des QR-Codes werden lediglich die Daten von der Wahlbenachrichtigung automatisch in die dafür vorgesehenen Felder des Online-Briefwahlantrages übertragen“, erklärt der Stadtsprecher. „Falls der QR-Code nicht funktioniert, können diese Daten auch per Hand in die Felder des Online-Briefwahlantrages eingetragen werden.“ Dieser ist unter www.duesseldorf.de/wahlen abrufbar.
Darüber hinaus sei der Antrag auch als normale E-Mail unter briefwahl@duesseldorf.de möglich. Auch hier werden Vorname, Nachname Adresse und Geburtsdatum sowie eine mögliche abweichende Versandadresse benötigt.
Die traditionelle Beantragung durch das Ausfüllen und Zusenden des Briefwahlantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie durch den Besuch einer der beiden Direktwahlstellen an der Mecumstraße 10 oder am Bertha-von-Suttner-Platz 1 (Öffnungszeiten auf der Wahlbenachrichtigung) ist natürlich ebenfalls möglich. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 12. September, 15 Uhr, möglich.
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen und die Stimmabgabe vor Ort ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. Nach Möglichkeit sollte zudem die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.