In Bayern gibt es eine Redensart, wonach bei einem „Hopfen und Malz verloren ist“, wenn er völlig unbelehrbar und beratungsresistent daherkommt. Bei Said M. geht es nicht nur um Hopfen und Malz, sondern auch noch um Drogen: Noch während ihm am Landgericht München der Prozess wegen diverser Betrugsdelikte gemacht wurde, soll er in der Untersuchungshaft in Stadelheim Drogen von einem dort tätigen Imam gekauft haben.
Die Anklageschrift gegen Said M. sowie zwei seiner Komplizen umfasst mehr als 100 Seiten, im März begann der Prozess, 22 Verhandlungstage später fällte die 6. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Wagner nun ihr Urteil. Said M. wurde wegen Unterschlagung, Betrugs sowie gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 252 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Während des Prozesses saß der 31-Jährige in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Allerdings schien ihn dort die drohende Haftstrafe im Betrugsprozess nicht sonderlich zu beeindrucken. Wie schon in der Vergangenheit auch soll er sich dort rege geschäftlich betätigt haben.
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Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft soll ein muslimischer Geistlicher bei seinen Besuchen im Knast Drogen und Handys hinter die Gefängnismauern geschmuggelt haben, der Mann wurde festgenommen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und des Drogenhandels. Letzteres wird auch den sieben Gefangenen vorgeworfen, die beim Imam Kunden gewesen sein sollen. Und so kam es in dem Prozess vor der 6. Strafkammer zur Sprache: Eben auch Said M. soll den Stoff gekauft und gewinnbringend weiter gedealt haben.
Doch für den 31-Jährigen dürfte das mutmaßliche Erwischtwerden beim Dealen das geringere Problem gewesen sein. Laut dem Urteil der 6. Strafkammer zog Said M. mit einem Komplizen bei einem angeblichen Verkauf von Bitcoins einen Mann in Frankfurt am Main über den Tisch. 35 000 Euro in bar übergab der an Said M. Auf eine Buchung der Bitcoins wartete der „Kunde“ vergeblich. Was Said M. nicht davon abhielt, den Mann erneut zu kontaktieren. Der fühlte sich zwar schon betrogen, ließ sich aber von M. einreden, dass dieser ihm sein Geld wieder beschaffen könne, wenn der Kunde weitere 4500 Euro an ihn zahlen würde. Was der Geschädigte dann auch tat.
Ein Schneeballsystem mit Cannabis-„Stellplätzen“
Zusammen mit Said M. saßen zwei weitere Männer auf der Anklagebank vor dem Landgericht: ein 37-jähriger Projektmanager aus München, wohnhaft einst in Dubai, anschließend Stadelheim, sowie ein 30-Jähriger aus Aschaffenburg. Das Trio hatte mit einer Reihe von weiteren Personen im Jahr 2020 eine Gesellschaft gegründet, die ein Marketingnetzwerk für den weltweiten Vertrieb von CBD-Produkten aufbauen sollte. Dazu nahmen die Männer auch Kontakt zu bekannten Influencerinnen und Influencern auf, um ihre Produkte zu bewerben.
Die Marketingmaschine lief an, es gab Akquise-Events, Vertriebsmitarbeiter, die sogenannte „Stellplätze“ für CBD-Cannabispflanzen verkaufen oder vermieten sollten. Der Kunde kaufte sich einen „Stellplatz“ für eine Laufzeit von zehn Jahren, zahlte ordentlich dafür und sollte dann von den Ernteerlösen profitieren. Tatsächlich aber wurden „Erlöse“ in willkürlicher Höhe – oder gar nicht – ausbezahlt. Und wenn es Geld gab, dann war es die Barschaft von anderen Kunden, die gerade eingezahlt hatten. Es handelte sich also um ein Schneeballsystem.
Die Cannabis-Plantagen existierten tatsächlich, in der Schweiz. Allerdings wurden die Pflanzen im Bereich von mehreren Hundert Kilo mit synthetischen Cannabinoiden besprüht, um sie dann als unerlaubte Betäubungsmittel illegal zu verkaufen. Hierzu laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz. Sicher ist allerdings jetzt schon, dass Said M. alsbald wieder vor Gericht erscheinen dürfte. Auch wegen des Dealens in Stadelheim.