Der Vorschlag von BaFin und Bundesbank für einen Regimewechsel bei der Regulierung kleiner Banken, über den zuerst die „Finanz-Szene“ berichtete, hat keineswegs nur eine rein deutsche Dimension. Wie aus der uns vorliegenden Version des „Non-Papers“ („ECB-Confidential“) hervorgeht, hat sich auch die EZB die Vorschläge unter der Überschrift „Ein einfaches Regulierungssystem für kleine und nicht komplexe EU-Banken“ zu eigen gemacht. Das bestätigt auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die in ihrer Stellungnahme von Beratungen in Deutschland und der EU über eine einfachere Regulierung für kleine Institute berichtet.
Für den deutschen Bankenmarkt ein riesiges Thema
Die wichtigsten Impulse für die Debatte kamen allerdings aus Deutschland. Da Deutschland mit den Sparkassen und Genossenschaftsbanken über vergleichsweise viele kleine Institute verfügt, drückt hierzulande der Schuh auch besonders. Aber auch für den Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist das ein relevantes Thema. Denn mit rund 70 Instituten fallen mehr als die Hälfte der BdB-Mitglieder unter die Höchstschwelle von 10 Mrd. Euro Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Jahre, die von der EZB als wichtigstes Abgrenzungsmerkmal für kleine Banken vorgeschlagen wird. „Die BaFin hat zusammen mit der Bundesbank Vorschläge zur möglichen Ausgestaltung eines Kleinbankenregimes erarbeitet. Dieses Konzept geht als Impuls in den europäische Regulierungsprozess ein“, bestätigt ein BaFin-Sprecher.
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt zwar „ausdrücklich die Vorschläge von Bundesbank und BaFin als „starkes Signal in der Proportionalitätsdebatte“, bleibt in ihrer Bewertung allerdings noch vorsichtig. Denn die Umsetzung erfordere Verhandlungen auf europäischer Ebene sowie „signifikante Anpassungen“ der CRR (Basel III). Da ist es sicher hilfreich, dass auch die EZB hinter den Vorschlägen steht.
Verständnis für Sparkassen und Genobanken
Im Kern läuft das geplante Regulierungssystem auf eine Abschaffung der komplexen Risikogewichtung bei der Eigenkapitalunterlegung von Krediten und anderen Asset hinaus. Künftig soll für kleine Banken nur noch die allerdings deutlich verschärfte Leverage Ratio maßgeblich sein. Damit kommen die Bankenaufseher den Sparkassen und Genossenschaftsbanken entgegen, die sich schon lange dagegen wehren, dass sie bei Basel III über einen Kamm mit den Großbanken geschoren werden. Auch soll der Wechsel in das neue Regime für die Banken freiwillig sein (Opt-in-Ansatz). Obwohl die EU die Kategorie der kleinen und nicht komplexen Institute eingeführt habe und die bestehende EU-Gesetzgebung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch verschiedene Bestimmungen anerkennt, sei die praktische Umsetzung nach wie vor „fragmentiert und unzureichend, um den unverhältnismäßigen Regulierungsaufwand für kleinere Banken zu bewältigen“, wird der geplante Regimewechsel in dem Non-Paper begründet.
Neben der 10 Mrd. Euro-Grenze müssen die Institute allerdings noch weitere quantitative und qualitative Merkmale erfüllen, um als kleine Banken anerkannt zu werden. So ist ein „klarer Inlandsfokus“ erforderlich, wobei mindestens 75% der gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Geschäften stets innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angesiedelt sein müssen. Zudem müssen die Handelsaktivitäten „streng begrenzt“ sein. Bei den qualitativen Anforderungen pochen die Aufseher auf ein „Verbot von Beteiligungen an den meisten Krypto-Assets“.