Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Ausnahmen für die meist „Späti“ genannten Spät-Kioske. Es gilt das Ladenschlussgesetz, wonach Kioske nach 20.00 Uhr nur ein begrenztes Warensortiment verkaufen dürfen. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibt, darf auch Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen. Die Auswahl ist aber begrenzt. „Chips und harter Alkohol gehören nicht zum privilegierten Sortiment“, betonte die Stadt erneut.