Aufregung am Dienstag (19. August) am Flughafen Düsseldorf. Wie ein Sprecher des größten Airports in NRW auf Nachfrage von DER WESTEN bestätigte, mussten Flüge umgeleitet werden.

Grund dafür sei eine Drohne gewesen, die im Bereich des Düsseldorfer Flughafens gesichtet worden sei. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) habe demnach umgehend die Reißleine gezogen.

Drohne am Flughafen Düsseldorf – Flüge umgeleitet

So seien zwei Flüge, die eigentlich in Düsseldorf landen sollten, zum Flughafen Köln/Bonn umgeleitet worden. Ein DFS-Sprecher teilte mit, dass ein Pilot beim Landeanflug eine Drohne gesichtet hatte. Die Unterbrechung des Flugverkehrs sei in solchen Fällen ein Standardprozedere, erklärte der Airport-Sprecher gegenüber DER WESTEN.

++ Frau hat auf Flughafen-Terrasse in Düsseldorf nur ein Ziel – und scheitert um Haaresbreite ++

Die DFS informierte die Polizei, die umgehend prüfte, ob die Drohne weiterhin den Flugverkehr behinderte. Weil das nach kurzer Zeit nicht mehr der Fall war, herrschte am Dienstagnachmittag wieder Normalbetrieb am Flughafen Düsseldorf.

Zwischenfall am Flughafen Düsseldorf. Foto: 7aktuell.de/ FTRBWer steckt hinter dem Drohnenflug?

Wer hinter dem Drohnenflug steckt, blieb unklar. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. „Im Nahbereich von Flughäfen – weniger als 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun entfernt – sind Drohnenflüge grundsätzlich nicht erlaubt“, erklärt die DFS. Wer eine Drohne steigen lassen will, müsse grundsätzlich immer ausreichend Abstand zum bemannten Flugverkehr einhalten. „Wer seine Drohne in der Nähe eines Flughafens oder in einer Kontrollzone aufsteigen lassen möchte, muss deshalb besondere Vorgaben beachten – und auch den übrigen Luftraum sowie das Wetter im Blick behalten.“

Mehr Themen:

Für folgende Drohnenflüge braucht es außerdem Genehmigungen bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde:

  • Über Naturschutzgebieten und Wohngrundstücken
  • In einem Abstand von weniger als 150 Meter zu Menschenansammlungen
  • In einem Abstand von weniger als 150 Meter zu bestimmten Gebäuden oder Anlagen
  • In einem Abstand von weniger als 150 Meter zu bestimmten Einsatzorten und Infrastruktur
  • Über 120 Meter Höhe
  • Außerhalb der Sichtweite 

Die Ermittlungen zu dem Verstoß am Flughafen Düsseldorf dauern an.