Sprengstoff-Pläne und ein Treueschwur-Video: Ein 18-Jähriger soll den IS unterstützt und einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben. Jetzt entscheidet das Kammergericht über die Anklage.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen IS-Anhänger erhoben, der im Februar in Brandenburg festgenommen wurde.

Ihm wird unter anderem vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt und einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben, wie die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Das Vorhaben sei aber daran gescheitert, dass der junge Mann nicht die Zutaten beschaffen konnte, um Sprengstoff herzustellen.

Der damals 18-Jährige wurde am Flughafen BER festgenommen, als er nach Pakistan ausreisen wollte, um sich der Terrororganisation IS anzuschließen, wie es von der Anklagebehörde hieß.

Zur Finanzierung der Reise nach Pakistan habe er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones abgeschlossen, die er gewinnbringend verkauft habe, teilte die Bundesanwaltschaft mit. „Kurz vor Reiseantritt schickte er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation.“

Konkret wirft die oberste Anklagebehörde in Deutschland dem Mann vor, als Heranwachsender eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben. Zudem soll er sich unter anderem der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht haben.

Der Beschuldigte war nach der Festnahme zunächst auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Brandenburg in Untersuchungshaft gekommen. Die Bundesanwaltschaft übernahm später die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg. Der Verdächtige wurde Anfang Juni zur Haftvorführung nach Karlsruhe gebracht, wo ihm ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl eröffnete.

Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin muss entscheiden, ob er die Anklage zulässt. Er würde dann auch Termine für einen Prozess bestimmen.

Sendung: Radioeins, 20.08.2025, 13 Uhr