Nacheinander misshandelt ein Mann zwei Frauen über mehrere Jahre. Das Hamburger Landgericht bescheinigt ihm eine frauenfeindliche Gesinnung und verurteilt ihn – dies ist nun auch rechtskräftig.
Hamburg (dpa/lno) – Wegen mehrjähriger schwerer Misshandlung zweier Frauen hat das Landgericht Hamburg einen 33-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Dieses Urteil vom 13. November 2024 bestätigte nun der Bundesgerichtshof. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil sei damit rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin in Hamburg mit. Das Landgericht hatte den 33-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in zwölf Fällen schuldig gesprochen.
Laut Urteil hatte der Angeklagte im Jahr 2018 eine Frau über eine Dating-Plattform kennengelernt. Die psychisch labile Frau ging eine Beziehung mit ihm ein. Der Angeklagte machte sie emotional von sich abhängig und misshandelte sie über eine lange Zeit. Fast täglich schlug und trat er sie, drohte, sie oder die Kinder ihrer Freunde umzubringen und würgte sie schließlich in einem Hotel. Weil eine Reinigungskraft in dem Moment an der Tür rüttelte, konnte sich die Frau befreien und fliehen.
Schläge mit Fleischhammer
Ende 2021 lernte der Angeklagte nach Feststellung des Landgerichts erneut über eine Dating-App eine Frau kennen. Auch sie war psychisch krank und geriet in emotionale Abhängigkeit des Angeklagten. Aus Eifersucht fing er an, sie zu schlagen. Gut anderthalb Jahre misshandelte er die Frau. Unter anderem schlug er sie mit einem Kabel, trat ihr in den Genitalbereich und schnitt ihr den Arm mit einem Pizzaschneider auf. Dem Urteil zufolge bedrohte er sie mit einem Messer und schlug ihr mit einem Fleischhammer auf Fuß und Bein.
Optiker-Mitarbeiter alarmieren die Polizei
Als die Frau in der Filiale einer Optikerkette eine neue Brille wollte, fielen den Mitarbeitern Verletzungen im Gesicht auf. Außerdem war sie schon mehrfach wegen einer zerbrochenen Brille in die Filiale gekommen. Die Mitarbeiter verständigten die Polizei. Die Beamten besuchten die Frau im Mai 2023 und erteilten dem Mann eine Wegweisung, also einen Verweis aus der Wohnung. Bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung der Frau stellten die Ärzte eine lange Liste von Verletzungen fest.
Frauenfeindliche Gesinnung bescheinigt
Die Strafkammer am Landgericht hob in der Urteilsbegründung die „frauenfeindliche, die Opfer zum Objekt seiner eigenen Machtfantasien degradierende Gesinnung“, die aus den Taten spreche, hervor. Die anschließende Sicherungsverwahrung sei angeordnet worden, obwohl der Angeklagte bis dahin unbestraft gewesen sei, erklärte die Gerichtssprecherin. Doch die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten belege aus Sicht der Kammer einen Hang zu erheblichen Straftaten, die die Opfer seelisch und körperlich schwer schädigten. Das mache ihn für die Allgemeinheit gefährlich.
Sicherungsverwahrung bedeutet, dass der Verurteilte auch nach Verbüßung der Strafe nicht freikommt, solange ihm nicht bescheinigt wird, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt.
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