Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff in Greven im Münsterland hat der Staatsanwalt vor dem Landgericht Münster neun Jahre Haft wegen Totschlags für den 27-jährigen Angeklagten gefordert. Der Arbeiter aus Polen soll im Januar 2025 einen 47-jährigen Landsmann erstochen haben. In der Tatnacht hatte das spätere Opfer aus Eifersucht versucht, in die Wohnung seines Kontrahenten einzudringen, weil sich dort seine Ehefrau aufhielt. Der Angeklagte soll die Tür geöffnet und unvermittelt auf den Ehemann eingestochen haben.

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Laut dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte sich wegen Totschlags schuldig gemacht. Er habe die Hiebe und Stiche mit erheblicher Kraft ausgeübt und erkennen können, dass der 47-Jährige sterben werde. Offenbar war ihm der Tod gleichgültig, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, denn er verließ den Tatort, ohne sich um den Geschädigten zu kümmern.

Notwehr sieht die Staatsanwaltschaft nicht, weil der Angeklagte Pfefferspray bei sich trug, das er hätte einsetzen können, um das Eindringen des Ehemanns zu verhindern. Die dem Opfer beigebrachten Verletzungen waren laut Plädoyer unverhältnismäßig, um allein das Hausrecht zu verteidigen.

Das fehlende Geständnis legte die Staatsanwaltschaft dem nicht vorbestraften Angeklagten negativ bei der Strafbemessung aus, ebenso sein Nachsetzen im Haus, als das Opfer bereits am Boden lag. Er habe einen leichten Rausch bei der Tat gehabt. 

Weitere Plädoyers und Urteil am 27. August

Das Plädoyer des Verteidigers und der Nebenklage, die die Ehefrau vertritt, wird für den 27. August erwartet. An diesem Tag soll auch das Urteil verkündet werden.

Der Angeklagte soll 41 Mal auf sein späteres Opfer eingestochen und ihm dabei unter anderem auch einen Finger abgetrennt haben. Im Prozess gezeigte Tatort-Fotos aus dem Hausflur eines Mehrfamilienhauses in Greven zeugen von einem regelrechten Gemetzel. Der schwer verletzte Ehemann soll noch versucht haben, durch den Hausflur zu fliehen, was ihm aber nicht gelungen sei.

Ob er tatsächlich eine intime Beziehung zu der Ehefrau des Opfers gehabt habe, habe der Prozess nicht mit Sicherheit ergeben. Die Ehefrau des späteren Opfers sei in ihrer Zeugenaussage nicht glaubhaft gewesen, so der Staatsanwalt. Sie habe sogar «dreist gelogen» und unter anderem behauptet, sie habe von der Tat nichts mitbekommen. Nachbarn hingegen hatten laute Schreie deutlich gehört. Der Angeklagte hat sich im Prozess nicht geäußert.

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