Im vergangenen Jahr hat die Berliner Polizei 851 Fälle von Clankriminalität erfasst. Das waren 212 Fälle weniger als 2023, wie die Senatsinnenverwaltung am Mittwoch mitteilte. Gleichzeitig stieg die Zahl der Menschen, die von den Behörden der Clankriminalität zugerechnet wurden, von 522 im Jahr 2023 auf 616 im Jahr 2024.
Die meisten Straftaten waren im vergangenen Jahr mit 29 Prozent Rohheitsdelikte wie Körperverletzung oder Bedrohung. Danach kamen Verkehrsstraftaten mit 15 Prozent sowie Vermögens- und Fälschungsdelikte mit 13 Prozent.
Bei dem Beschuldigten, der 2024 am häufigsten in Erscheinung trat, handelte es sich laut Polizei um einen 29-Jährigen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ihm werden 22 Straftaten vorgeworfen, darunter mehrere Körperverletzungen, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Sachbeschädigungen sowie Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz.
Die Berliner Polizei definiert einen Clan als eine „informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist“. Er ist geprägt durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis.
Clankriminalität zeichnet sich laut Polizei häufig durch Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen, die „Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotenziale“ oder ein erkennbares Maß an Gewaltbereitschaft aus.
Clankriminalität
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität :
„Clankriminalität ist ein Begriff, der sich gut verkaufen lässt“
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Studie zu „Clankriminalität“:
Wenn der Nachname das Leben bestimmt