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Florian Leclerc ist Redakteur im Ressort Frankfurt Rhein-Main. © Renate Hoyer
Die Stadt muss Gehwegparken angehen.
Die Frankfurter Rundschau hat im Juni 2024 einen schönen Spaziergang mit Mathias Biemann durchs Nordend gemacht. Mathias Biemann vom Verkehrsclub Deutschland hatte einen Zollstock dabei. Auf der Berger Straße, der Schellingstraße, dem Baum- und Sandweg hielt er den Zollstock zwischen parkende Autos und Hauswände – und siehe da: mal waren es 70 Zentimeter, mal 1,25 Meter, aber ausreichend Platz, damit Begegnungsverkehr möglich wäre, 2,50 Meter also, gab es im Nordend so gut wie nie. Das gilt noch heute.
Es herrscht Parkdruck; die Gehwege sind zugeparkt. Doch falls kein Schild oder eine Markierung das Gehwegparken erlaubt, müssen Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken – und 3,05 Meter Fahrbahn müssen frei bleiben. Wer falsch parkt, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen oder 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bei einer Behinderung, die in den meisten Fällen vorliegen dürfte.
Die städtische Verkehrspolizei ist gefragt, solange es keine Scan Cars gibt: Sie muss Brennpunkte stetig kontrollieren. Damit der Autoverkehr nicht in Versuchung gerät, gilt der Rat von Mathias Biemann noch heute. Eine Seite der Straße soll fürs Gehwegparken frei sein – nicht beiden Seiten –, die andere Seite nur für den Fußverkehr.
In einer dichten Stadt wie Frankfurt können nicht alle direkt vor der Haustür parken. Es ist zumutbar, wenn man bis zum Auto eine Strecke laufen muss. Im Nordend länger, in Bockenheim etwas kürzer.