Aus dem arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) verlauten Vorschläge über Karenztage angesichts gestiegener Kosten der Arbeitgeber für erkrankte Beschäftigte. Im vergangenen Jahr hatten hohe Krankenstände und mehr Beschäftigung in Deutschland die Aufwendungen der Arbeitgeber für erkrankte Angestellte auf rund 82 Milliarden Euro steigen lassen, wie das IW ermittelte. Innerhalb von drei Jahren seien die Kosten um 10 Milliarden Euro gestiegen.

Um diese Kosten zu reduzieren, schlägt der Steuer- und Sozialexperte des IW, Jochen Pimpertz, etwa vor, Karenztage einzuführen: „Die Gehaltszahlung würde zu Beginn einer Erkrankung für einige Tage
ausgesetzt.“ Alternativ ließen sich Karenzzeiten definieren, in denen
das Gehalt auf reduziertem Niveau gezahlt werde, sagt Pimpertz.
Entlastung sei dringend geboten.

Weiterer Vorschlag: Kürzere Lohnfortzahlung

Zudem ließe sich die Dauer der Entgeltfortzahlungsverpflichtung begrenzen, sagte IW-Experte Pimpertz weiter. Dies gelänge zum Beispiel durch eine Einschränkung bei wechselnden Diagnosen. 

Aktuell wird das Gehalt höchstens sechs Wochen im Jahr weitergezahlt, außer bei einer weiteren Krankschreibung aufgrund einer anderen
Diagnose. Künftig könnten Pimpertz zufolge Arbeitgeber auch bei wechselnden Diagnosen insgesamt nicht länger als sechs Wochen pro Jahr Gehalt zahlen müssen.

Seit 2010 ist die Summe der Aufwendungen für kranke Beschäftigte laut der Studie um das 2,2-Fache gestiegen. In den Zahlen fasst das IW die Aufwendungen der Arbeitgeber für die weitere Überweisung des Gehalts zusammen mit den Arbeitgeberanteilen am Sozialversicherungsbeitrag. Ersterer Teilbetrag umfasst laut Sozialbudget 2024 insgesamt 69,1 Milliarden Euro, letzterer 13 Milliarden Euro. Nicht eingerechnet ist die Lohnfortzahlung im Mutterschutz.

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Krankheitsfall

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Belastbarkeit im Job:
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Debatte um Karenztage:
Im Zweifel für den Kranken

Lohnerhöhungen und wachsende Beschäftigung lassen Kosten steigen

Fehlt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt im Betrieb, verpflichtet das Entgeltfortzahlungsgesetz den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Gehalts. Bei länger währenden Ausfällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Anschluss an die Lohnfortzahlung das Krankengeld. 

© ZEIT ONLINE

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Bis zum Ende der 72. Woche haben langzeiterkrankte Beschäftigte Anspruch auf 70 Prozent des Bruttoentgelts. Im vergangenen Jahr haben die Arbeitgeberaufwendungen die Ausgaben für das Krankengeld laut IW um das Vierfache übertroffen. 

Der Kostenanstieg wurde in den vergangenen Jahren demnach durch Lohnerhöhungen und wachsende Beschäftigung angetrieben. „Zudem ist aber der Krankenstand seit rund zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen“, sagte Pimpertz. Für ihn sei naheliegend, dass die Ausfallzeiten mit der Alterung der Belegschaften stiegen.