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Eine Beamtin blieb 15 Jahre lang krankgeschrieben. Nun musste ein Gericht klären, ob eine Untersuchung noch rechtens ist.
Der Fall einer verbeamteten Lehrerin sorgt für Diskussionen: Seit 15 Jahren war sie dienstunfähig krankgeschrieben, ohne dass seitens ihres Dienstherrn Schritte unternommen wurden, um ihre Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen. Erst 2025 forderte das Land NRW die Lehrerin zu einer amtsärztlichen Untersuchung auf. Das Oberverwaltungsgericht Münster musste nun entscheiden, ob diese Forderung nach so langer Zeit noch rechtens ist.
Beamtin meldet sich 15 Jahre lang krank – jetzt meldet sich das Oberverwaltungsgericht © IMAGO / Rüdiger Wölk
Eine Beamtin aus Nordrhein-Westfalen, die seit 2009 krankgeschrieben war, muss sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im August 2025. Der Dienstherr hatte über 15 Jahre hinweg keine Maßnahmen ergriffen, um die Dienstfähigkeit der Studienrätin zu prüfen. Erst im Jahr 2025 ordnete das Land NRW eine Untersuchung an, auch mit psychiatrischer Begutachtung. Die Beamtin wehrte sich, doch das Gericht stellte klar, dass das Recht des Dienstherrn, eine solche Untersuchung anzuordnen, nicht verfällt – selbst nach jahrzehntelanger Untätigkeit.
Warum die Entscheidung weitreichend ist
Das OVG Münster begründete seine Entscheidung mit dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung. Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten können, müssen demnach überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie ihren Aufgaben gewachsen sind. Im Fall der Lehrerin lagen zahlreiche Atteste vor, die psychische Probleme bescheinigten. Diese rechtfertigten laut Gericht die umfassende Untersuchung, einschließlich psychiatrischer Begutachtung. Zudem betonte das OVG, dass es kein „Verfallsdatum“ für die Überprüfung der Dienstfähigkeit gebe, auch wenn der Dienstherr jahrelang untätig blieb.
Der Fall verdeutlicht die Unterschiede zwischen Beamtenrecht und Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft. Während Angestellte nach spätestens 78 Wochen Krankengeld ausgesteuert werden, erhalten Beamte ihre vollen Bezüge auf unbestimmte Zeit. Das hat seinen Preis: Der Steuerzahler trägt die Kosten. Der Fall der Lehrerin zeigt jedoch auch Schwächen im Verwaltungssystem auf, da der Dienstherr erst nach 15 Jahren handelte. Beamte, die eine Untersuchung verweigern, riskieren schwerwiegende Konsequenzen, wie die Zwangspensionierung oder Disziplinarmaßnahmen.
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Das Urteil des OVG Münster setzt ein wichtiges Signal: Auch nach jahrelanger Untätigkeit des Dienstherrn bleibt das Recht auf Überprüfung von Beamten bestehen. Dies unterstreicht die Bedeutung der Dienstfähigkeit für den öffentlichen Dienst und die Verantwortung der Behörden, solche Fälle zeitnah zu klären. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie wichtig eine moderne und effektive Verwaltungsstruktur ist, um solche Versäumnisse in Zukunft zu vermeiden. Ein Gericht zwingt Merz jetzt auch zu einer Entscheidung.