Er gehört derzeit zu den prominentesten Anwälten der Bundesrepublik, weil er die Steakhaus-Erbin Christina Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder verteidigt. Nun rückt Ingo Bott aus Düsseldorf selbst in das Zentrum von Diskussionen. Ein Jurist erhebt Vorwürfe gegen den 42-Jährigen, es geht um seinen Doktor-Titel. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Aber von vorne: Holm Putzke ist Strafverteidiger und Professor an der Universität Passau. Nun hat er in einem Facebook-Beitrag deutliche Kritik an Bott geübt. Putzke schreibt, der „Krimiautor“ Bott verteidige „mit einer Berufsanfängerin aus seiner Kanzlei“ Christina Block. „Zur laufenden Verteidigung äußere ich mich hier nicht.“ Mehrfach sei er jedoch gefragt worden, wie es sich mit den akademischen Bezeichnungen verhält, die Ingo Bott führt. Und dann wird es ein wenig kompliziert.

„Auf seiner Homepage erscheint prominent ,Prof. Dr. Dr. Ingo Bott’. Erst, wenn man auf den Namen klickt, gelange man zu einer Unterseite, auf der ,Prof. h.c.* Dr. Dr. h.c.** Ingo Bott’ steht, versehen mit Sternchen, die darunter detaillierter aufgeschlüsselt werden mit ,*Universidad Tecnológica del Perú; ** Universidad Nacional de Piura, Perú’“, führt Putzke aus.

Der Professor sei also ein Ehrentitel aus Peru, ebenso der Ehrentitel „Dr. h.c.“. Ohne Zusatz dürfe Bott allein den Doktorgrad führen, der ihm von der Juristischen Fakultät der Universität Passau verliehen wurde, sagt Putzke. Nach NRW-Hochschulrecht müssten bei Ehrentiteln aus Drittstaaten stets Institution und Land genannt werden. „Sternchenhinweise genügen dafür streng genommen kaum.“

Die prominente Darstellung „Prof. Dr. Dr. Ingo Bott“ sei unzulässig. „Wer akademische Grade oder Titel unbefugt führt, riskiert ein Strafverfahren“, sagt Putzke. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohten. Um anzufügen: „Das gilt selbstverständlich auch für Strafverteidiger und Krimiautoren.“

Ingo Bott hat auf die Vorwürfe reagiert. „Aktuell genießt ein Strafverfahren, in dem ich in Hamburg verteidige, viel öffentliche Aufmerksamkeit. Es ist für mich völlig in Ordnung, wenn jemand versucht, einen kleinen Teil dieser Aufmerksamkeit abzubekommen“, sagt der Düsseldorfer Anwalt. Putzke kenne er nicht persönlich. „Ich habe ihn nach seiner Anfrage per E-Mail kontaktiert und ihm ein Gespräch angeboten. Gern hätte ich mir seine Rechtsansicht angehört. Leider stand er für einen Austausch darüber nicht zur Verfügung.“

Seit Dezember 2021 sei er Ehrenprofessor der Universidad Tecnológica del Perú. „Ich vertrete die Hochschule teilweise online und teilweise vor Ort in Peru, letztmals im Mai 2024. Dabei unterrichte ich auf Spanisch.“ Ebenfalls im Mai 2024 habe ihn die peruanische Universidad Nacional de Piura im Rahmen eines internationalen Strafrechtskongresses zum Ehrendoktor ernannt. „Ich freue mich sehr über beide Titel und bin auch stolz darauf.“ Sie seien auch allgemein bekannt. „Ich habe dafür Anerkennung und auch Interesse erhalten. Bis zu meinem aktuell medienträchtigen Verfahren in Hamburg und Herrn Professor Putzke hat sich niemand daran gestört“, sagt Bott. „Übrigens: Auch er zweifelt die Berechtigung der Titel nicht an. Er stört sich – effektvoll – allein an der formalen Darstellung.“

Trotzdem reagiert Bott auf die Vorwürfe: „Ich habe mein Team bei Plan A darum gebeten, die Homepage und die Dokumente der Kanzlei (wie den Briefkopf dieses Schreibens) nach dem Anliegen des Herrn Professor Putzke umzugestalten“, schreibt er. Damit gehe keinerlei Zugeständnis einher. „Es ist nur so, dass die Kanzlei derzeit, zum Start der Bundesliga-Saison, viel mit ihren Sportmandaten befasst ist. Außerdem nimmt mich persönlich ein Verteidigungsmandat in Hamburg in Anspruch. Wir haben mit anderen Worten andere Themenschwerpunkte als das Facebook-Anliegen des Herrn Professor Putzke.“ Die Veränderung erfolge allein, um „weiteren Debatten solcher Art den Wind aus den Segeln zu nehmen“, so Bott. Und weiter: „Wann ich die Titel wieder führe, ist eine Frage, mit der ich mich gern befasse, sobald ich für Themen wie die des Herrn Professor Putzke und seiner Facebook-Community Zeit habe.“

Oberstaatsanwältin Melina Traumann betätigte unserer Redaktion einen Bericht von „Bild“, wonach die Staatsanwaltschaft Hamburg „nach abgeschlossener Vorprüfung nunmehr ein Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Titeln“ eingeleitet habe.

Traumann weiter: „Es liegen – jedenfalls – konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass er sich auf der Website der von ihm geführten Rechtsanwaltskanzlei bis zum 19.08.2025 als ,Prof. Dr. Dr.’ bezeichnete, obwohl ihm die akademischen Titel „Professor“ und (in einem Fall) „Doktor“ nur ehrenhalber (h.c. = honoris causa) von zwei Universitäten in Peru verliehen worden sein sollen.“ Ob die „teils unklare Verwendung von Titeln auch in weiteren Fällen unbefugt im Sinne des § 132a StGB“ gewesen sein könnte, werde Gegenstand der Ermittlungen sein.