Erste Schilder in Berlin hängen
Eilantrag soll Mohrenstraße-Umbenennung noch stoppen

21.08.2025, 19:32 Uhr

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Lange wird in Berlin um die Namensänderung der Mohrenstraße gestritten. Eigentlich ist die Entscheidung durch, sogar die ersten Schilder der künftigen Anton-Wilhelm-Amo-Straße hängen schon. Eine Bürgerinitiative versucht es in letzter Minute trotzdem nochmal zu verhindern.

Die ersten Straßenschilder hängen bereits: Nach jahrelangem Streit soll die Mohrenstraße in Berlin einen neuen Namen bekommen. Künftig heißt die Straße in Mitte nun Anton-Wilhelm-Amo-Straße. Wie das Bezirksamt Mitte mitteilte, ist die feierliche Enthüllung der neuen Schilder für Samstag geplant.

Die Bürgerinitiative Pro Mohrenstraße versucht jedoch mit einem Eilantrag, die Umbenennung noch zu stoppen. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte dem „Tagesspiegel“ den Eingang des Eilantrags. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird noch am Abend gerechnet.

Der neue Name verweist auf Anton Wilhelm Amo, den ersten bekannten promovierten afrikanischen Philosophen und Juristen an deutschen Universitäten, der im 18. Jahrhundert auch in Berlin wirkte. Nach jahrelanger Kritik an dem alten Straßennamen aufgrund seiner rassistischen Konnotation inklusive eines Rechtsstreits wurde die Mohrenstraße umbenannt.

Ministerium muss Änderungen vornehmen

Auch für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das seinen Haupteingang dort hat, ergibt sich durch die Änderung der Adresse Anpassungsbedarf. Man bereite sich derzeit auf die Änderung von Briefköpfen und internen Formularen vor, teilte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit.

Das Gleiche gelte für die vom Ministerium betreuten Websites, E-Mail-Signaturen sowie interne und externe Verzeichnisse. Sukzessive würden auch sämtliche durch das Ministerium veröffentlichte Publikationen entsprechend angepasst. Der Großteil dieser Arbeiten werde intern erledigt, sodass hierfür keine gesonderten Kosten entstünden. Die alten Straßenschilder mit dem Namen „Mohrenstraße“ bleiben laut Bezirksamt für sechs Monate unterhalb des neuen Namens rot durchgestrichen sichtbar, um die Orientierung weiterhin zu gewährleisten.

Gegen die Umbenennung hatte es mehrere Klagen gegeben. Im Juli hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt, nach der die Umbenennung erfolgen kann. Ein Antrag auf Berufung wurde abgewiesen.