„Leistungen für Familien wie Elterngeld, die Feststellung einer Behinderung, die Inklusion behinderter Menschen ins Arbeitsleben, das Soziale Entschädigungsrecht, die Kinder- und Jugendhilfe: Der Leistungskatalog und die Zuständigkeiten unserer zehn Fachbereiche sind vielfältig, mit einer festen Konstante: Im Mittelpunkt steht immer der Mensch. Als Sozialverwaltung verstehen wir uns als Partner der Bürgerinnen und Bürger Bayerns“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde.