Dresden. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat am Freitag den türkischen Staatsangehörigen Hamza A, aus der Abschiebehaft in Dresden vorläufig entlassen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erneut über den Asylantrag des Kurden entscheiden muss. Unterstützer von Hamza A. hatten neue Dokumente vorgelegt, die eine politische Verfolgung des Kurden in der Türkei belegen sollen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

„Solange die Dauer der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht absehbar ist, gebietet das Rechtsstaatsprinzip eine Aussetzung der Abschiebehaft“, erklärte die LDS. Hamza A. befand sich seit dem 17. Juni in der Abschiebehaft in der Hamburger Straße. Er war aus Protest gegen seine Inhaftierung in den Hungerstreik getreten. Nach seinen Angaben hatten die Behörden fünfmal versucht, ihn abzuschieben. Wegen Suizidgefahr sei er rund um die Uhr überwacht worden.

Betroffener muss in Klinik

Der Theologe Frank Richter, der Hamza A. mehrfach in der Haft besucht hatte, zeigte sich über die Entlassung erleichtert. „Ich bin sehr froh und vor allem dankbar über die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich um ihn gekümmert haben.“ Richter sieht Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) in der Pflicht, diesen Menschen für ihren humanitären Einsatz einen Dank auszusprechen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Nach 60 Tagen Hungerstreik muss sich Hamza A. jetzt in einem Dresdner Krankenhaus erholen. Er war nach eigenen Angaben in mehreren Oppositionsparteien der türkischen Minderheit aktiv, aber nie ein Unterstützer der verbotenen PKK. In der Türkei sei er wegen seines politischen Engagements zweimal inhaftiert worden. Bei einer Abschiebung würde ihm die sofortige Gefangennahme in der Türkei drohen.

Asylantrag 2019 abgelehnt

Hamza A. ist 2018 nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde 2019 abgelehnt. „Sollte das Bamf auch in der erneuten Entscheidung keinen Schutzstatus zuerkennen, trifft den Betroffenen erneut die Pflicht zur Ausreise aus Deutschland. Es wäre dann erneut Aufgabe der sächsischen Behörden, diese gegebenenfalls durchzusetzen“, erklärte die LDS zum weiteren Verfahren.

„Dieser Fall muss uns eine Mahnung sein. In der Türkei werden Kurden, Aleviten und Oppositionelle politisch verfolgt, willkürlich inhaftiert und für viele Jahre eingesperrt“, sagte der Dresdner Bundestagsabgeordnete Kassem Taher Saleh (Grüne). Deutschland trage eine Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren.

DNN