Das Berliner Bezirksamt Mitte hält an der Umbenennung der
Mohrenstraße am Samstag fest. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht diese mit
einem Eilbeschluss zunächst gestoppt hatte, legte das Bezirksamt Mitte nach eigenen
Angaben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus.
Das Bezirksamt hält die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
für rechtsfehlerhaft. Die Umbenennung könne wie geplant am Samstag vollzogen
werden, teilte Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) mit. Die
Rechtslage bleibe eindeutig.
Der Verein Decolonize Berlin, einer der Hauptinitiatoren der
Umbenennung, kündigte an, am Samstag die
bereits vor fünf Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene
Namensänderung auf dem Hausvogteiplatz zu feiern. „Wir werden feiern und den
Beschluss des Verwaltungsgerichtes lautstark kommentieren.“ Der Verein
bezeichnete die Umbenennung als „historischen Schritt gegen Rassismus und
koloniale Kontinuitäten im öffentlichen Raum“. Die neuen Straßenschilder waren
bereits am Donnerstag neben die bisherigen montiert worden.
Gericht entsprach Eilantrag eines Anwohners
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte entschieden, die
Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße dürfe nicht stattfinden. Das Gericht
entsprach damit dem Eilantrag eines Anwohners, der als Anwalt zugleich Gründer
der „Initiative Pro Mohrenstraße“ ist. Laut Gericht gibt es kein besonderes
öffentliches Interesse für das sofortige Vollziehen der Umbenennung.
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte 2020 beschlossen,
die Mohrenstraße umzubenennen. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass der
Begriff „Mohr“ von vielen Menschen als rassistisch und diskriminierend
wahrgenommen wird.
© Lea Dohle
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Der neue Namensgeber der Straße, Anton Wilhelm Amo, war der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in
Deutschland und lehrte an den Universitäten Wittenberg, Halle und Jena. Er
stehe für Widerstand, Selbstbehauptung und afrodiasporisches Wissen, das „viel
zu lange unsichtbar gemacht“ wurde, hieß es.
Mehrere Anwohner klagten
Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksverordnetenversammlung
war im Mai 2021 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Dagegen klagten dann
mehrere Anwohner. Das Verwaltungsgericht wies im Juli 2023 eine dieser Klagen
ab. Die übrigen Klagen wurden damals mit Einverständnis der Beteiligten und in
Erwartung einer Entscheidung in einem Fall „ruhend gestellt“, also zunächst
nicht weiter verhandelt. Das Urteil von 2023 wurde im Juli dieses Jahres
rechtskräftig, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung
dagegen abgelehnt hatte.
Daraufhin hatte das Bezirksamt Mitte die offizielle
Umbenennung der Straße für den 23. August angekündigt, dem Internationalen Tag
zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung. In dem nun veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts heißt es, das Bezirksamt
habe nicht dargelegt, warum die für Samstag geplante Umbenennung so dringlich
sei, dass sie vor Abschluss des noch anhängigen Klageverfahrens vollzogen
werden müsse.