Das 1,5-Grad-Ziel ist im Grunde schon gerissen. Viel zu langsam kommen weltweit die Anstrengungen voran, die Länder klimaneutral zu machen. Ein wichtiger Schritt ist dabei der Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu läuft derzeit im Planungsverband Westsachsen das Verfahren zur Ausweisung von 2 Prozent der Gebietsfläche als Windvorranggebiete.

Doch wie im Landkreis Leipzig versucht auch die AfD-Fraktion im Leipziger Stadtrat, diesen Ausbau mit allen Mitteln zu stoppen. Doch die klimafeindliche Partei ignoriert dabei völlig, dass nicht nur Leipzig Interesse am schnellen Windkraftausbau hat.

Beschlossen, 2 Prozent der Landesfläche bis 2027 als Windvorranggebiet auszuweisen, hatte die damalige Regierung aus CDU, SPD und Grünen. Das ging über das vom Bund gesetzte Ziel von 1,3 Grad hinaus, war aber pure Vernunft. Denn wenn Sachsen bis 2038 aus der Kohle aussteigen will, muss der Freistaat einen Großteil der erzeugten Energie aus Windkraft generieren.

Und die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen braucht Zeit – zwischen vier bis sieben Jahre. Die Zeit läuft. Und jeder Planungsverband ist gut beraten, die notwendige Fläche rechtzeitig auszuweisen, sonst gibt es nach 2027 ein erneutes Gezerre um die fehlenden 0,7 Prozent, die am Ende tatsächlich gebraucht werden.

Bremsen auf Teufel komm raus

Aber wo immer die AfD in einem gewählten Gremium sitzt, versucht sie den Windkraftausbau mit allen Winkelzügen, die ihr zur Verfügung stehen, zu stoppen. Im Landkreis Leipzig genauso wie in Leipzig selbst.

Und die aktuelle Minderheitsregierung in Dresden gibt der klimafeindlichen Partei auch noch Rückenwind. CDU und SPD haben eine Vorlage in den Landtag eingebracht, das Ziel für Windvorranggebiete in Sachsen bis 2027 wieder auf 1,3 Prozent der Landesfläche abzusenken und die 2 Prozent erst 2033 erreichen zu wollen. Sechs weitere Jahre Getrödel.

Dabei war man im Planungsverband Westsachsen schon recht weit, das 2-Prozent-Ziel zu erreichen. Nur werden dem Planungsverband – wenn der Landtag den CDU/SPD-Vorstoß abnickt – die Mittel genommen, Druck auszuüben, wenigstens in Westsachsen das 2-Prozent-Ziel früher zu erreichen und den Windkraftinvestoren sichere Rahmenbedingungen für ihre Planung zu verschaffen.

Da steckt nun auch Leipzig mit in der Klemme. Denn gegen einen Beschluss auf Landesebene kann auch die Stadt nichts machen.

„Die aktuell im Verfahren befindlichen Vorlagen auf Landesebene mit Vorschlägen zur Änderung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes beinhalten eine Änderung der aktuellen zeitlichen Fristen zur Erreichung des Flächenbeitragswerts für Windenergiegebiete von 2 %“, geht jetzt das Planungsamt der Stadt auf den „Stopp“-Antrag der AfD-Fraktion ein.

„In der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands am 20.6.25 wurde informiert, dass das aktuelle Verfahren in gleicher Weise fortgesetzt wird, bis eine Beschlussfassung auf Landesebene erfolgt ist. Mit der Beschlussfassung ist nach aktuellem Wissensstand nach der Sitzungspause im Sommer zu rechnen. Sobald die Beschlusslage auf Landesebene vorliegt, wird die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands über mögliche Änderungen des Verfahrens diskutieren und beschließen können.“

In Bezug auf den AfD-Antrag heißt das: „Eine Beantragung zur Aussetzung des Verfahrens, welche frühestens in der nächsten Verbandsversammlung beantragt werden könnte, wäre dann obsolet.“

2032 müssen trotzdem 2 Prozent stehen

Am Gesamtziel ändert sich freilich nichts, so das Stadtplanungsamt: „Unabhängig davon, werden sich die inhaltlichen Grundlagen zur Prüfung von möglichen Windenergieflächen in der Region Leipzig-Westsachsen durch die verlängerte zeitliche Frist für das 2 %-Ziel (von 2027 auf 2032) nicht ändern. Insbesondere für die Stadt Leipzig, welche mit einem Flächenanteil von 0,3 % auf ihrem Stadtgebiet in der Region unterrepräsentiert ist, ist mit keinen wesentlichen Veränderungen (insbes. keine Reduzierungen) von Flächen zu rechnen.“

Im Grunde hat der Planungsverband Westsachsen ja die 2 Prozent Verbandsfläche für Windvorranggebiete schon beisammen. Nur das Okay aus den Kommunen fehlt noch. Es wäre geradezu Unfug, das jetzt alles in den Papierkorb zu schmeißen und von vorn anzufangen. Im Gegenteil.

Auch das Stadtplanungsamt betont: „Für die Weiterarbeit in der Region, in welcher früher oder später das 2 %-Flächenbeitragsziel nachgewiesen werden muss, ist es von Bedeutung, dass die aktuellen Arbeitsschritte nicht unterbrochen werden und auf den aktuellen Grundlagen weiter aufgebaut werden kann.“

Aber was das Anliegen der AfD-Fraktion betrifft, wird das Stadtplanungsamt sehr deutlich: „Eine Aussetzung des Verfahrens hätte daher für die Stadt Leipzig wenig Relevanz und ist für die gesamte Region als nachteilig zu bewerten.“

Geld für die Kommunen

Und während AfD und Windkraftgegner gern so tun, als sprächen sie für eine imaginäre Mehrheit, liegen auch die Interessen der Kommunen oft völlig anders. So haben Kommunen in der Region ausdrücklich Interesse an der Ausweisung von Windenergieflächen bekundet, wie die Stadtwerke mitteilen, die selbst Windparks betreiben.

Und das hat direkt mit den möglichen Einnahmen aus dem Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG) zu tun. Denn wenn Kommunen beteiligt werden an den Erträgen der Windparks, haben sie ein ganz anderes Interesse an ihre Errichtung.

Und so stellt das Stadtplanungsamt fest: „Aufgrund der durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes zu erwartenden geringen zeitlichen und inhaltlichen Auswirkungen für die Stadt Leipzig und einer Verzögerung des Gesamtverfahrens, besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anlass bzw. erachtet es als nachteilig für die gesamte Region, sich für eine Aussetzung des Verfahrens einzusetzen.“