Zum fünften Mal sollte die Krachparade durch die Straßen ziehen – in diesem Jahr am Samstag, 6. September. Wieder als Tanzdemonstration, die sich für kulturelle Freiräume in Aachen starkmacht. Doch dieses Vorhaben steht auf der Kippe, denn: Die Polizei Aachen hat die Anzeige der Versammlung nicht bestätigt. Und damit die Frage aufgeworfen: Ist die Krachparade eine Demonstration mit öffentlicher Meinungsäußerung? Oder gleicht sie vielmehr einer Party, die ähnlich wie ein Karnevalsumzug durch die Straßen zieht? Simon Jentgens, Versammlungsleiter der Krachparade, hat nach Erhalt der Antwort der Polizei per Eilantrag Klage am Verwaltungsgericht Aachen eingelegt. Dieses muss nun in den kommenden Tagen über die Frage entscheiden, ob die Krachparade im Sinne des Gesetzes eine Versammlung ist – oder nicht. Diese Bewertung hat einerseits finanzielle Konsequenzen. Andererseits stellt sie die Intention der Teilnehmenden infrage.