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Kann RB jetzt Protest einlegen?

Der Ehrentreffer von RB Leipzig gegen den FC Bayern hätte nicht überprüft werden dürfen. Öffnet das nun den Sachsen die Möglichkeit zum Einspruch?

Wie auch im vergangenen Jahr erlebt Serge Gnabry unter Vincent Kompany einen hervorragenden Saisonstart bei den Bayern. Der Trainer betont jedoch, dass die Leistungen des deutschen Nationalspielers unterschätzt werden.

Der Ehrentreffer von RB Leipzig gegen den FC Bayern hätte nicht überprüft werden dürfen. Öffnet das nun den Sachsen die Möglichkeit zum Einspruch?

Wird der 6:0-Auftaktsieg des FC Bayern zum Bundesliga-Auftakt gegen RB Leipzig ein juristisches Nachspiel haben?

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Diese Frage stand im Raum, nachdem klar wurde, dass der Treffer von Antonio Nusa zum vermeintlichen 1:4 zwar irregulär war, der VAR aber regeltechnisch nicht hätte eingreifen dürfen. Schiedsrichter Florian Badstübner hatte das Tor aus der 66. Minute erst nach Signalen aus der VAR-Abteilung aberkannt.

Einen Protest gegen die Wertung des Spiels kann sich RB dennoch sparen. Denn DFB-Schiedsrichtersprecher Alexander Feuerherdt stellte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur klar: Ein Spiel wird grundsätzlich gewertet, auch wenn „unzulässige Situationen/Entscheidungen bei einer Videoüberprüfung untersucht werden“.

Schiedsrichter-Gespann übersieht falsche Freistoß-Ausführung

Vor dem vermeintlichen Ehrentreffer der Gäste hatte nicht nur Badstübner, sondern auch seine Assistenten und der Vierte Offizielle übersehen, dass der Leipziger Innenverteidiger Castello Lukeba einen Freistoß nicht regelgerecht ausgeführt hatte.

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„Die anschließende Torerzielung ist vom VAR gecheckt worden, aber die Art der Ausführung eines Freistoßes im Vorfeld eines Tores zu überprüfen, gehört streng genommen nicht zu seinen Aufgaben“, hatte der Schiri-Sprecher eingeräumt.

Durch das energische Einschreiten von Joshua Kimmich und dessen Bayern-Kollegen „sah sich der Schiedsrichter dennoch veranlasst, diesbezüglich beim VAR nachzufragen“, so Feuerherdt.

Daraufhin sei die irreguläre Freistoßausführung festgestellt worden.