Braunschweig. Insgesamt 88 Maßnahmen stehen im Entwicklungsplan für Braunschweigs Verkehr. Wie die Parkprobleme der Stadt gelöst werden sollen.

Im Februar dieses Jahres hatte der Rat den Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) 2035+ als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen. Unter der Überschrift „Braunschweig. Gemeinsam. Bewegen“ formuliert der MEP Weichenstellungen der nächsten 10 bis 15 Jahre für den Verkehr auf Straßen und Schienen, für den öffentlichen Personennahverkehr wie für den motorisierten und nicht-motorisierten individuellen Verkehr und den Wirtschaftsverkehr, wie die Stadt Braunschweig berichtet.

Insgesamt befänden sich bereits 36 der 88 MEP-Maßnahmen (entsprechend rund 40 Prozent) in der Bearbeitung. In den kommenden fünf Jahren sollen weitere 27 Maßnahmen hinzukommen. Teilweise werde deren Umsetzung bereits jetzt vorbereitet. Bis 2035 sollen etwa 95 Prozent des MEP-Handlungskonzeptes in Bearbeitung sein, so die Stadt.

Die Themen Parken und Fußwege haben in Braunschweig Priorität

Die Verwaltung habe nun eine zeitlich gestaffelte Umsetzungsstrategie vorgelegt und darüber den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben öffentlich informiert. Zwei Handlungsfelder, Parken und Fußwege, zu denen politische Änderungsanträge beschlossen wurden, seien priorisiert.

„Die im Mobilitätsentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen zum Thema Parken können nicht getrennt voneinander, sondern müssen in einem Gesamtzusammenhang bearbeitet werden“, hebt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer hervor. „Die Verwaltung wird daher die einzelnen Maßnahmen in einem Masterplan Parken zusammenzuführen.“ Hierfür seien gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen erforderlich. Eine wissenschaftliche Begleitung werde geprüft. 

Quartiersgaragen und Parkraummanagement wurden in Braunschweig bereits angegangen

Ein zentraler thematischer Punkt des Masterplans sei, die Planung von Quartiersgaragen in Neubaugebieten zu forcieren und die Nachrüstung zu prüfen. Der zweite zentrale Punkt sei die Umsetzung des Parkraummanagements.

Mit der Planung von Quartiersgaragen wurde der Stadt zufolge bereits begonnen, indem die Vorhaltung von Flächen für Quartiersgaragen in den Bebauungsplanverfahren für neue Baugebiete betrachtet wird und wenn möglich erfolgt (zum Beispiel in Wenden-West und Rautheim). Erste Kostenschätzungen seien angestellt worden. Aktuell erfolge eine Interessenabfrage bei in Braunschweig tätigen Parkhausbetreibern. Finanzierung und Trägerschaft seien erschwert, weil die Stellplatzpflicht für Wohnungen in Niedersachsen abgeschafft wurde. Auch bei der Weiterentwicklung bestehender Wohnbebauung soll die Einrichtung von Quartiersgaragen geprüft werden.

„Die Verwaltung wird die einzelnen Maßnahmen in einem Masterplan Parken zusammenzuführen.“

Heinz-Georg Leuer,

Stadtbaurat

Das Parkraummanagement wurde laut städtischer Mitteilung bereits erweitert: mit der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut, aktuell im Bereich Helmstedter Straße. Derzeit werde ein Konzept für das Universitätsviertel erarbeitet. Es solle abgestimmt auf die geplante Bewirtschaftung der privaten Universitätsparkplätze umgesetzt werden. Die Erstellung einer gesamtstädtischen Strategie für das Parkraummanagement einschließlich politischer Beschlussfassung sei für 2027 vorgesehen. Eine Umsetzung könne nur sukzessive erfolgen.

Für eine digitale Parkraumüberwachung in Braunschweig fehlt der rechtliche Rahmen

Weitere Aspekte des Masterplans Parken seien die standardisierte und regelmäßige Parkraum-Bedarfsprüfung und die Überarbeitung des städtischen Parkleitsystems. Für eine digitale Parkraumüberwachung gebe es derzeit keine rechtlichen Rahmenbedingungen. 

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Die Erarbeitung von Qualitätsstandards für Fußwege soll der Mitteilung zufolge noch in diesem Jahr beauftragt werden. Unabhängig davon flössen die Belange des Fußverkehrs durch die Berücksichtigung bestehender Vorschriften bereits jetzt als Daueraufgabe in die Planungsprozesse ein.

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