AfD-Kandidat Joachim Paul wird nicht auf dem Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September stehen. Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz die Entscheidung des Ludwigshafener Wahlausschusses bestätigt, den 55 Jahre alten Politiker aus Koblenz von der Direktwahl auszuschließen. Das hat das OVG am Montagnachmittag mitgeteilt. Nach Angaben des Gerichts ist damit der normale Rechtsweg für ein Eilverfahren abgeschlossen. Eine Revision gegen die Entscheidung sei nicht möglich, hieß es auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Paul steht allerdings die Möglichkeit offen, das Ergebnis der Wahl mit dem dafür vorgesehenen Verfahren anzufechten, heißt es in der Pressemitteilung. Das OVG stützt sich im Wesentlichen auf dieselbe Argumentation wie zuvor die Neustadter Verwaltungsrichter. Eins davon: Die Entscheidung des Wahlausschusses sei „nicht offensichtlich fehlerhaft“. Es gebe „hinreichende Anhaltspunkte“, das Joachim Paul „nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Das OVG beruft sich wie die Juristen in erster Instanz auf eigene Äußerungen des aus Koblenz stammenden Politikers und auf seine Beteiligung an Veranstaltungen mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, bei denen Sellner Remigrationspläne einem breiten Publikum präsentiert habe.