Ein Dienstagabend im Februar, kurz nach 18 Uhr, Feierabendverkehr. Der Waggon im Regionalzug von Kiel nach Eckernförde ist proppenvoll, als eine Zugbegleiterin die Tickets kontrollieren will. Doch was als Routine beginnt, endet in einem Polizeieinsatz – als ein Künstler aus Kiel keine Fahrkarte auspackt, sondern vulgärste Beleidigungen. Laut, aggressiv und mit einer Sektflasche in der Hand versetzt er etliche Fahrgäste rund 30 Minuten lang in Angst.

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Was am 4. Februar passiert ist und nun im Eckernförder Amtsgericht verhandelt werden soll, ist kein Einzelfall: Zugbegleiter gehören zu den Berufsgruppen, die besonders häufig beleidigt oder bedroht werden. Laut Gewerkschaften berichten Beschäftigte von sinkenden Hemmschwellen und davon, wie schnell die Routine für sie zur Bedrohung werden kann. Für Polizei und Justiz ist es manchmal schwierig, auf solche Vorfälle zu reagieren.

Zugetragen hat sich die zu verhandelnde Tat laut Staatsanwaltschaft gegen 18.30 Uhr am 4. Februar zwischen Kiel und Gettorf. Nachdem die junge Kontrolleurin den 36-Jährigen ohne Ticket erwischt hatte, legte er los und beschimpfte die Zugbegleiterin sowie umstehende Fahrgäste wüst und ohne Unterlass.

Pöbelei im Regionalzug: Fahrgäste stellen sich taubstumm

Es blieb bei Worten. Die aber reichten offenbar aus, etliche Mitfahrer gehörig einzuschüchtern. Wer nicht unmittelbar betroffen war, hätte sich taubstumm gestellt, sagt der Zeuge am Rand der Verhandlung. „Das war auch gut so”, denn der 36-Jährige habe bedrohlich gewirkt und „hätte die Flasche ohne Weiteres als Waffe“ einsetzen können. „Betrunken kann er aber nicht gewesen sein, dafür waren die Pöbeleien zu kreativ. Wenn es einen Oscar für Beleidigungen geben würde – er wäre auf der Shortlist gelandet.“

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Noch aus dem Zug heraus wurde die Polizei alarmiert, die den Kieler in Gettorf zwar in Empfang nahm, ihn aber wieder laufen lassen musste. Im Eckernförder Amtsgericht lässt sich der Angeklagte am Verhandlungstag nicht blicken.

Nachdem man im Sitzungssaal die obligatorischen 15 Minuten verstreichen lässt in der lauen Hoffnung, dass der Mann vielleicht doch noch auftauche, beantragt man einen Strafbefehl: 140 Tagessätze à 10 Euro. Sollte der vielfach vorbestrafte Kieler Künstler Einspruch einlegen, kommt es doch noch zur Hauptverhandlung.

KN