In der Nacht zum Sonntag wurde ein 21-jähriger Amerikaner in einer Dresdner Straßenbahn Opfer eines Messerangriffs. Er erlitt Schnittwunden im Gesicht. Der Vorfall machte nicht nur in Deutschland, sondern auch international Schlagzeilen: Die New York Post titelte „Bloody Hell“, zu Deutsch „Blutige Hölle“. Wenige Stunden nach der Tat veröffentlichte das Opfer mit einer blutdurchtränkten Bandage an Mund und Nase ein Video, in dem er sagt: „Wenn ihr nicht glaubt, dass Europa, speziell Deutschland, ein Einwanderungsproblem hat, dann lasst mich euch was erzählen.“
Er fügt hinzu, dass einer der Beteiligten in wenigen Minuten aus dem Polizeigewahrsam entlassen werde – ein Umstand, der in den sozialen Medien für Unverständnis sorgt und Fragen aufwirft: Wie sicher sind Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr noch? Und welche Lehren ziehen die zuständigen Behörden, das sächsische Innenministerium und Ministerpräsident Michael Kretschmer aus dem Fall?
Einer der mutmaßlichen Täter soll bereits mehrere Straftaten verübt haben
Rückblick: Nach Angaben der Polizei sollen in der Nacht zum Sonntag in der Straßenbahnlinie 7 weibliche Fahrgäste von zwei Männern belästigt worden sein. Der 21-jährige Amerikaner griff ein und versuchte, die Situation zu schlichten. Dabei wurde er offenbar von einem der Männer mit einem Messer verletzt. Die beiden mutmaßlichen Angreifer flohen, doch die Polizei konnte wenig später einen Tatverdächtigen, einen 21-jährigen Syrer namens Majd A., in der Nähe einer Haltestelle festnehmen.
Er war mit einem E-Roller geflüchtet und ist laut Bild polizeibekannt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und unerlaubter Einreise. Laut Polizei soll Majd A. den Messerangriff selbst nicht ausgeführt, sondern zunächst mit Faustschlägen auf das Opfer eingewirkt haben. Die schweren Schnittverletzungen werden seinem noch flüchtigen Mittäter zugeschrieben.
Der festgenommene Syrer wurde vorläufig in Gewahrsam genommen; die Staatsanwaltschaft setzte ihn jedoch wieder auf freien Fuß. Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt erklärte, es gebe keine ausreichenden Haftgründe, da dem 21-Jährigen der Messerangriff nicht nachgewiesen werden könne. Außerdem verfüge er über einen festen Wohnsitz, und es bestehe weder Flucht-, Verdunkelungs- noch Wiederholungsgefahr.
Die Berliner Zeitung hat das sächsische Innenministerium nach möglichen Konsequenzen gefragt, die aus dem Fall gezogen werden könnten. Dazu teilte Pressesprecher Martin Strunden mit: „Die polizeilichen Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an. Bewertungen oder Schlussfolgerungen setzen eine stabile und valide Kenntnis des Tatherganges voraus.“ Unabhängig von der in der Nacht zum Sonntag geschehenen Tat setze Sachsen jedoch auf klare Regeln in puncto Migration.
Sächsischer Ministerpräsident schweigt bislang zur Messerattacke in Dresden
Auch der sächsische Ministerpräsident wurde um eine Stellungnahme gebeten, bislang blieb jedoch eine Antwort aus.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden nach Auskunft der Polizei „noch einige Zeit in Anspruch nehmen“. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ äußern sich Staatsanwaltschaft und Polizei zum Stand der Ermittlungen derzeit nicht konkreter. Auch von möglichen Statements sehe man derzeit ab.
Die Zahl der Messerangriffe hat in den letzten Jahren zugenommen. Im Jahr 2024 wurde in Deutschland laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei rund 29.000 Straftaten ein Messerangriff polizeilich erfasst. Im Bereich gefährliche und schwere Körperverletzung stieg ihre Zahl um circa 10,8 Prozent; bei Raubdelikten hingegen sank sie um etwa 2,6 Prozent.