Das Baden im Rhein soll künftig auf Kölner Stadtgebiet verboten sein. Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln veröffentlicht (hier), die eine Änderungsverordnung für die Kölner Stadtordnung enthält.
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen der Kölner Stadtordnung vor:

  • Der Geltungsbereich würde um „Boden und Gewässer einschließlich des Rheins“ erweitert werden.
  • Der Paragraf 17 „Gewässer – Baden und Nutzung“ würde um das Badeverbot im Rhein im gesamten Stadtgebiet ergänzt werden.
  • Als Baden im Rhein gilt jedes Betreten: schwimmen, im Wasser waten, im Wasser spielen sowie die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren und ähnlichen Objekten.
  • Unvorhersehbare Gefahren bestehen bereits im unmittelbaren Uferbereich.
  • Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Ausgenommen vom Badeverbot im Rhein sind behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen einschließlich Übungen von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr, das Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, Kanufahren, Rudern, Angelsport sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Köln.

Diese Änderungen der Kölner Stadtordnung bieten eine klare Rechtsgrundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 4. September 2025 kann eine Neufassung der KSO einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft treten. Die formale öffentliche Bekanntmachung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Stadtdirektorin Andrea Blome: „Viele Menschen sind in diesem Jahr im Rhein ertrunken. Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis. Das Badeverbot ist erforderlich, weil viele Menschen die Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht, nicht erkennen. Auch Kontrollen und Verbote können weitere Unfälle im Rhein nicht ganz ausschließen. Deshalb appelliere ich eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden. Wir werden das Badeverbot kontrollieren und wegen der großen Gefahr für Badende Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden.“

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