Wohnungsmarkt in Sachsen
Linke fordern Verlängerung der Mietpreisbremse in Dresden
26.08.2025 – 16:32 UhrLesedauer: 1 Min.
Wohnungen in einem Plattenbau (Symbolbild): Die Linken fordern eine Verlängerung der Mietpreisbremse in Dresden. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
Der Wohnungsmarkt erfordert nach Ansicht der Linken eine Fortsetzung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus. Im Stadtrat wurde ein entsprechender Antrag gestellt.
Die Linke hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse für Dresden über das Jahr 2025 hinaus gefordert. Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel erklärte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, dass die Stadt einen angespannten Wohnungsmarkt aufweise. „Mieten steigen, es entsteht viel zu wenig bezahlbarer Wohnraum“, sagte Nagel.
Die Abgeordnete betonte: „Wir brauchen wirksame Instrumente, um die Mietaufwärtsspirale zu begrenzen. Die Lohnentwicklung ist von den immensen Mietpreissprüngen längst abgekoppelt.“
Nach Ansicht von Nagel reicht eine Verlängerung der Mietpreisbremse allein nicht aus. „Denn mit den vielen bestehenden Ausnahmeregelungen ist sie ein Tiger mit großen Zahnlücken.“ Sie fordert die Streichung von Ausnahmen und wirkungsvolle Sanktionsmöglichkeiten wie hohe Bußgelder und staatliche Kontrollstellen.
Die Linken im Dresdner Stadtrat haben bereits einen Antrag zur Verlängerung der Mietpreisbremse gestellt. Der Stadtrat soll Oberbürgermeister Dirk Hilbert beauftragen, bei der sächsischen Regierung entsprechend hinzuwirken. In Sachsen gilt die Mietpreisbremse seit Sommer 2022. Dresden wurde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt.
Der Dresdner Linke-Chef André Schollbach erklärte: „Bezahlbares Wohnen ist eine der wesentlichen sozialen Fragen unserer Zeit. Stadt und Staat müssen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und dafür Sorge tragen, dass für alle Mieterinnen und Mieter bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen.“
Die Mietpreisbremse basiert auf einer Mietrechtsnovelle des Bundes von 2015. Sie begrenzt die zulässige Miethöhe in angespannten Wohnungsmärkten. Bei neuen Mietverträgen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschreiten.