Urteil am Landgericht Hannover
Polizisten erpressen Drogendealer und müssen ins Gefängnis
27.08.2025 – 14:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Zwei Polizisten nehmen Drogenhändlern Geld ab – und behalten es für sich: Das Landgericht Hannover verurteilt sie zu Gefängnisstrafen. (Quelle: Christina Sticht/dpa/dpa-bilder)
Zwei Polizisten aus Hannover haben systematisch Drogendealer um Geld erleichtert. Das Landgericht verurteilte sie zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung.
Das Landgericht Hannover hat zwei Polizisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie systematisch Drogendealer erpresst und bestohlen haben. Der 34 Jahre alte Haupttäter erhielt vier Jahre Gefängnis, sein 50 Jahre alter Kollege muss für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Beide waren zuvor nicht vorbestraft.
Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann betonte in ihrer Urteilsbegründung: „Auf die Polizei muss man sich verlassen können. Das ist die unabdingbare Voraussetzung für den Rechtsstaat.“ Derartige Taten brächten den „Rechtsstaat zum Erodieren“. Sie fügte hinzu: „Hannover hat ein Problem mit Kokainhändlern.“
Die Beamten wurden wegen Diebstahls mit Waffen und Betrugs verurteilt. Laut Anklage hatten sie sich im April 2024 verabredet, vorwiegend albanischen Drogendealern Geld abzunehmen. Bei den Kontrollen trugen sie ihre Dienstwaffen. Die Beamten dokumentierten weder die Kontrollen noch die sichergestellten Gelder. Jeder der beiden erbeutete rund 6.000 Euro.
Der jüngere Polizist gestand vor Gericht, Drogenhändlern Geld abgenommen zu haben. Seine Behauptung, er habe den größten Teil an Süchtige und Obdachlose weitergegeben, glaubte das Gericht nicht. Das Gericht berücksichtigte jedoch, dass er Verantwortung übernahm und seine Entlassung aus dem Polizeidienst beantragte.
Kurz vor den Plädoyers belastete der 34-Jährige seinen älteren Kollegen schwer. Dieser sei bei den Kontrollen anwesend und eingeweiht gewesen. Der 50-Jährige gestand lediglich einen gemeinsamen Versicherungsbetrug, bestritt aber alle weiteren Vorwürfe.
Nach Ansicht des Gerichts war der jüngere Polizist bei den Taten federführend. Er durchsuchte die Betroffenen und rechnete die Beute ab, während sein Kollege hauptsächlich absicherte. Die Polizisten flogen auf, weil ein Dealer, dem sie fast 4.600 Euro abnahmen, zur Polizei ging.
Die Richterin hob den Haftbefehl gegen den jüngeren Angeklagten auf, nachdem dieser von einem Trauerfall in seiner Familie berichtet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 50-Jährigen kündigte bereits Rechtsmittel an.
Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten betonte: „Polizistinnen und Polizisten müssen mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Rechtsstaates stehen und die freiheitlich demokratische Grundordnung vorbildlich nach außen und innen vertreten.“ Interne Strukturen und Abläufe seien bereits „kurzfristig angepasst“ worden.