Vor einigen Wochen war zu lesen, dass die großen Städte in Thüringen mit ihren Alkoholverbotszonen zufrieden seien. Ähnliches wünschte sich die AfD auch für Leipzig – scheiterte aber zunächst mehrmals an rechtlichen Bedenken und letztlich an der Mehrheit im Stadtrat.

Den ersten Versuch hatte die AfD-Fraktion im Leipziger Stadtrat bereits im Januar 2023 unternommen. Damals beantragte sie, dass mindestens drei Kriminalitätsschwerpunkte zu Alkoholverbotszonen erklärt werden sollen – als Pilotprojekt für jeweils ein Jahr. Das Ordnungsamt äußerte rechtliche Bedenken.

Im Herbst 2023 folgte der zweite Versuch. Diesmal enthielt der AfD-Antrag die Ergänzung, „polizeiliche Lagebilder und örtliche Belastungsanalysen anzufordern“. Diese sollten Grundlage für mindestens drei Verbotszonen sein. Diesmal argumentierte das Ordnungsamt in der Sache: Man sei vom Nutzen nicht überzeugt, es mangele an Nachweisen, die Einrichtung würde Konsument*innen unter Generalverdacht stellen.

Antrag erscheint nach zwei Jahren wieder im Stadtrat

Knapp zwei Jahre später, kurz vor der Sommerpause, stand der AfD-Antrag in leicht abgeänderter Form wieder auf der Tagesordnung. Diesmal war das Ordnungsamt erneut mit rechtlichen Bedenken zur Stelle: „Insbesondere die Forderung, wonach ohne die Ergebnisse der polizeilichen Lagebilder zu kennen, unmittelbar die Festsetzung einer Alkoholverbotszone beschlossen werden soll, verstößt gegen das sächsische Polizeibehördengesetz.“

Die AfD nahm die Kritik zur Kenntnis, überarbeitete in der Sommerpause kleine Details und stellte den Antrag am 27. August schließlich zur Abstimmung. Alkoholverbotszonen sollten nur dann erklärt werden, wenn die Einschätzung der Polizei das zulässt.

Verbotszonen grenzen aus, argumentieren die Grünen

Nun stand der Antrag zum ersten Mal in der Ratsversammlung zur Diskussion – und erntete auch hier deutliche Kritik. Alkoholverbotszonen seien ein „Instrument der Ausgrenzung“, sagte Grünen-Stadträtin Chantal Schneiß. „Der AfD geht es um Verdrängung von Armut, Abhängigkeit und sichtbarem Elend, damit sich niemand belästigt fühlt.“

Schneiß verwies auf einen Gegensatz, den man in sozialen Medien gelegentlich als Meme findet: Während es an manchen Orten und in manchen Milieus völlig okay ist, sturzbesoffen zu sein, mag man weniger privilegierten Menschen den Konsum nicht gönnen. Als Beispiel nannte Schneiß den Weihnachtsmarkt, der jährlich über mehrere Wochen zu Alkoholexzessen in der Innenstadt führt.

CDU und BSW für AfD-Antrag

Bei CDU und BSW fand der AfD-Antrag dennoch Anklang. Die beiden Fraktionen stimmten den Rechtsradikalen erneut mehrheitlich zu – zumindest dem ersten Punkt, der eine Prüfung durch die Polizei forderte.

Weil dieser Punkt keine Mehrheit fand, hatten sich im Prinzip auch die vier übrigen Punkte erledigt, die auf dem ersten aufbauten. Die CDU stimmte dementsprechend gegen die weiteren Punkte, das BSW enthielt sich mehrheitlich.

In den großen thüringischen Städten Erfurt, Jena, Gera und Eisenach habe man gute Erfahrungen mit Alkoholverbotszonen gemacht, war kürzlich beim MDR zu erfahren. Ein Suchtexperte gab dort allerdings auch zu bedenken, dass Verbotszonen die grundlegenden Probleme nicht lösen, sondern lediglich verdrängen würden.