Tanzdemo am 6. September
Gericht urteilt: Krachparade in Aachen keine Versammlung
Aktualisiert am 27.08.2025 – 15:39 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Krachparade im vergangenen Jahr: Ob sie im September stattfindet, bleibt unklar. (Quelle: Michael Klarmann)
Das Verwaltungsgericht bewertet die Krachparade in Aachen nicht als Versammlung. Die Veranstalter wollen deswegen vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.
Nächster Rückschlag für die alljährliche Krachparade: Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Tanzdemo am 6. September keine Versammlung ist, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Das teilte es am Montag in einer Pressemitteilung mit.
Damit folgt das Gericht der vorherigen Einschätzung der Aachener Polizei, der zuständigen Versammlungsbehörde. Die Veranstalter hatten gegen die Entscheidung der Polizei geklagt.
Das Verwaltungsgericht begründet die Entscheidung damit, dass die Krachparade eine „gemischte Veranstaltung“ sei, bei der die Elemente, die nicht auf Meinungsbildung abzielen, überwiegen würden. Für Außenstehende würde sich „das Bild eines deutlichen Überwiegens der Elemente einer Musik- und Tanzveranstaltung mit unterhaltendem Charakter“ ergeben, so das Gericht. Die dokumentierten Erfahrungen der Polizei in den vergangenen Jahren würden das belegen.
Bei den Lautsprecherwagen handele es sich um „mit Diskokugeln, bunten Lichtern und sonstigen Partyaccessoires geschmückte Fahrzeuge, auf denen DJ´s Musik abspielen“, schreibt das Gericht. „Banner, Plakate, Flyer oder andere Elemente, mit denen eine Meinungsäußerung erfolgt, waren bei den bereits durchgeführten Veranstaltungen nur vereinzelt zu sehen“, so das Verwaltungsgericht weiter. Redebeiträge, die von Band abgespielt wurden, seien akustisch kaum zu verstehen gewesen.
Ein weiterer Beleg für die Einschätzung sei der „umfangreiche Genuss von Alkohol und Betäubungsmitteln“, den die Polizei bei den vergangenen Veranstaltungen beobachtet habe. „Dass sich die Teilnehmer, die ausweislich dieser Erkenntnisse aus den letzten Jahren die Parade weitestgehend als Party angesehen haben, nunmehr anders verhalten werden und die Meinungsbildung bei der geplanten Veranstaltung in den Vordergrund tritt, ist nicht anzunehmen“, schreibt das Gericht abschließend.
Im Gespräch mit t-online äußert der Versammlungsleiter der Krachparade, Simon Jentgens, dass man gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster klagen wolle. Das sei aber auch eine Geldfrage. Man habe ein Crowdfunding eingerichtet, um die Gerichtskosten zu stemmen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kritisiert er scharf. „Wir fühlen uns überhaupt nicht gehört“, sagt Jentgens. „Wir nutzen Musik und Tanz bewusst als politische Ausdrucksform – das ist nicht nur Beiwerk“. Die Begründung des Gerichts, dass die Redebeiträge akustisch kaum zu verstehen gewesen seien, weist er zurück. „Wir haben die Reden über Megafone und sogar über das Hochschulradio übertragen“, sagt er. Auch bei der kommenden Krachparade seien zahlreiche Redebeiträge geplant.
Unabhängig davon, ob die Parade in letzter Instanz als Versammlung anerkannt wird: Verboten wird sie nicht. Eine Durchführung wäre laut Polizei als „Veranstaltung“ möglich. Dabei wären aber die Organisatoren für das Sicherheitskonzept verantwortlich. Jentgens lehnt das ab. „Wir wollen eine Versammlung und keine Veranstaltung sein, weil wir eine politische Botschaft nach außen tragen“, erklärt er. „Wir sind eine Demonstration“. Falls die Krachparade nicht stattfindet, wolle man am 6. September zur Not gegen das Urteil demonstrieren.
Die Krachparade findet seit 2019 als Tanzdemonstration in Aachen statt. Die Teilnehmer fordern vor allem kulturelle Freiräume in Aachen. Verschiedene Kollektive aus der Stadt beteiligen sich am lauten und bunten Umzug – im vergangenen Jahr kamen rund 5.000 Besucher.