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Über das Parkverhalten des Anhängerbesitzers wurde hitzig diskutiert (Symbolbild). © FrankHoermann/SVEN SIMON/IMAGO
Ein geparkter Anhänger in München entfacht eine hitzige Debatte. Die Polizei erklärte die dafür geltenden Regeln und beseitigte Unklarheiten.
München – „Ich finde keinen Parkplatz“ – Dieser Satz aus dem bekannten Lied „Mambo“ von Herbert Grönemeyer ist seit den 1980er-Jahren vielen Deutschen vertraut. Heute spiegelt er das alltägliche Problem vieler Autofahrer wider. In Städten wie Köln, Berlin oder Nürnberg sind Parkplätze Mangelware. Auch in München ist die Situation nicht anders. Oft drehen Autofahrer mehrere Runden, um einen freien Platz zu finden. Kürzlich sorgte ein Anhänger, der auf einer stark befahrenen Straße abgestellt war, für Diskussionen.
Anhänger ragt über Parkplatz auf Straße hinaus – User sind unterschiedlicher Meinung
Ein Nutzer auf Reddit postete ein Bild, das einen Anhänger zeigt, der in einem Parkbereich steht. Der Anhänger ist offensichtlich zu breit für die markierte Fläche und ragt in die Fahrbahn hinein. Laut dem Nutzer steht der Anhänger „seit einer Weile“ an dieser Stelle.
Die Frage „Darf man so parken?“ und „wo kann man ggf. sowas melden?“ löste eine lebhafte Diskussion in der Reddit-Community aus. Ein Nutzer antwortete: „Nein, der ist zu breit. Beim Ordnungsamt oder sogar Polizei wegen akuter Unfallgefahr.“ Ein anderer entgegnete: „Wenn kein zusätzliches Zeichen das Parken nur innerhalb der Parkfläche vorschreibt, dann dürfen Fahrzeuge leider auch über die Markierung hinausragen.“
Auf dem Foto unschwer zu erkennen: Der Anhänger ist zu breit für die Parkfläche. © Screenshot Reddit/Falschparker/Lamboklaus777
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg aus dem Jahr 1994 unterstützt diese Sichtweise. Es besagt, dass das Parken außerhalb markierter Flächen nicht grundsätzlich verboten ist. „Erst ein Zusatzschild zum Zeichen 314 (nur innerhalb der markierten Parkstände) und eine entsprechende Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verbietet das Parken“, urteilte das Gericht.
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Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer? – Polizei erklärt die Parkregeln
Ob ein solches Zusatzschild im betreffenden Straßenabschnitt existiert, ist auf dem Foto des Reddit-Nutzers nicht ersichtlich. Da es sich nicht um ein Parklizenzgebiet handelt, verwies das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf die Polizei. Diese erklärte: „Das Parken von Anhängern ohne ein Zugfahrzeug ist dort, wo das Parken allgemein gestattet ist, gemäß § 12 Abs. 3 b StVO grundsätzlich für zwei Wochen zulässig. Wenn Markierungen vorhanden sind, muss das Fahrzeug oder der Anhänger innerhalb der Markierung geparkt werden.“
Sollte ein Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen stehen, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Bei Missachtung der Markierungen kommen weitere 10 Euro hinzu. „Falls das Fahrzeug oder der Anhänger jedoch so geparkt ist, dass eine Gefahr für den Verkehr besteht oder andere Fahrzeuge, insbesondere Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge, behindert werden, kann auch eine Abschleppung auf Kosten des Halters infrage kommen“, erklärten die Beamten weiter. Ob ein Abschleppen erforderlich ist, müsse vor Ort entschieden werden.
Parkverstöße melden: so geht’s
Zeugen von Parkverstößen im Stadtgebiet können diese der örtlichen Polizeiinspektion oder dem Ordnungsamt melden. In München ist die kommunale Verkehrsüberwachung dafür zuständig. Kürzlich sorgten auch Gehwegparker in der Stadt für Aufsehen.