Gastronomen enttäuscht

Wegen Kälteschutz: Gericht bestätigt Bußgeld gegen Bar

28.08.2025 – 13:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Frankfurt am Main, Germany - May 5, 2023: beautiful center of German cityVergrößern des Bildes

Der Eschenheimer Turm mit Außengastronomie (Archivbild): Auch andere Gastronomen mussten Strafen zahlen. (Quelle: imago)

Eine Bar am Eschenheimer Turm wehrt sich vergeblich gegen ein Bußgeld. Es geht um einen Kälteschutz für die Gäste. Gastronomen reagieren mit Unverständnis.

Ein Bußgeld gegen die Betreiber der Tower Bar am Eschenheimer Turm ist rechtmäßig – das hat das Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch entschieden. Die Stadt darf demnach Wind- und Kälteschutz in der Außengastronomie untersagen, teilte die Initiative Gastronomie Frankfurt (IGF) mit.

Der Streit dreht sich um sogenannte „Winterzelte“, die die Bar im vergangenen Herbst und Winter aufgestellt hatte, um ihren Außenbereich nutzbar zu halten. Das sei wirtschaftlich unverzichtbar gewesen, erklärte Betreiber Yaniv Ferster. Im Innenraum gebe es nur 20 Sitzplätze, draußen hingegen rund 80. „Ohne Wind- und Kälteschutz ist unsere Außengastronomie im Herbst und Winter und bei schlechtem Wetter, also mindestens ein halbes Jahr lang, nicht nutzbar“, sagte Ferster.

Die Stadt Frankfurt hatte wegen des Verstoßes ein Bußgeld verhängt – ursprünglich 328,50 Euro, das Gericht reduzierte den Betrag auf 200 Euro. Die Betreiber legten Widerspruch ein und kritisierten die Auflagen als widersprüchlich und praxisfern. Das Gericht wies den Einspruch zurück: Die Stadt habe das Recht, Auflagen zu formulieren. Werde dagegen nicht rechtzeitig juristisch vorgegangen, seien diese bindend.

Die IGF äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung, kündigte aber an, sich weiterhin für rechtliche Klarheit und praxistaugliche Regelungen einzusetzen. Vorstandsvorsitzende Lena Iyigün sagte, man habe sich ein anderes Ergebnis gewünscht, werde jedoch den politischen Dialog mit der Stadt fortsetzen. Ziel sei eine einheitliche Lösung für alle Gastronomiebetriebe, auch im Winter. Iyigün schlug erneut einen Kompromiss vor: Vorstellbar seien feste Vorgaben zu Aussehen und Größe von Zelten oder Windschutzvorrichtungen.

Auch Rechtsanwalt Klaus U. Eyber, der die Tower Bar und weitere Betriebe in der Schillerstraße vertritt, sprach von einer widersprüchlichen Praxis. Die Stadt erhebe Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums über das ganze Jahr – gleichzeitig verbiete sie aber in der kälteren Jahreszeit die dafür nötigen Schutzmaßnahmen. Das führe die Genehmigung ad absurdum, so Eyber. Die Richterin begründete die Entscheidung derweil so: Weil die Auflage nicht rechtzeitig angefochten wurde, gelte sie als verbindlich.

Die Tower Bar verfügt über eine zweijährige Sondernutzungserlaubnis, die es ermöglicht, die städtische Fläche am Eschenheimer Turm für die Außengastronomie in Anspruch zu nehmen. Dafür zahlen die Betreiber eine fünfstellige Summe. Die Erlaubnis ist jedoch an Auflagen gebunden, die unter anderem „Aufbauten innerhalb der Außengastronomie“ wie Zelte, Pavillons, Windschutzwände oder schwere Blumenkübel untersagen.

Ferster verwies zudem auf die Verantwortung für rund 25 Beschäftigte: „Ich brauche die Außenfläche, allein schon der Kosten wegen. Ich habe circa 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei mir angestellt, die muss ich schließlich irgendwie bezahlen.“