Ladenöffnungszeiten am Marktsonntag

Am 31. August findet der traditionelle Oberhauser Marktsonntag statt. Wie lang dürfen an diesem Tag die Geschäfte öffnen? Und welche?

Ausgeleuchtet:

Die Geschäfte dürfen am 31. August 2025 nur von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Sie müssen im Umfeld des Plärrers liegen. Was zum Umfeld gehört, hat die Stadt Augsburg in einer Verordnung festgelegt.

En détail:

Reine Verkaufsinteressen reichen nach deutschem Recht für Laden­öffnungen am Sonntag nicht aus. Es muss immer ein besonderer Anlass vorliegen.

Gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) dürfen Verkaufs­stellen an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veran­stal­tungen geöffnet werden.

Identisch ist dies auch im Art. 6 des Bayerischen Laden­schluss­gesetzes (BayLadSchlG) geregelt. Explizit werden dort als Anlass große traditio­nelle Feste genannt, die eine erheb­liche Zahl von Besuchern anziehen. Dies trifft auf den Augsburger Herbst­plärrer zu.

Die Öffnung kann räumlich oder nach Handels­zweigen beschränkt werden, darf maximal fünf zusammen­hängende Stunden dauern, muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Haupt­gottes­dienst­zeiten liegen.

Die Stadt Augsburg hat den § 14 LadSchlG mit der „Verordnung über das Offen­halten von Verkaufs­stellen am zweiten Sonntag des Augsburger Herbstplärrers“ vom 19.08.2021 umgesetzt.

In der Verordnung ist die Öffnungs­zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr festgelegt. Die Verkaufs­stellen müssen im Umfeld des Plärrer­geländes liegen. Das ist definiert als

„das von folgenden Straßen und Plätzen einge­schlossene Gebiet ein­schließ­lich dieser Straßen und Plätze selbst (siehe auch grün umrandete Fläche im beilie­genden Plan):

Holzbachstraße, Badstraße (einschließlich Anwesen Blumen­straße 2), Langen­mantel­straße, Ulmer Straße bis Oberhauser Bahnhof, Bahndamm bis Holzbach­straße, zusätzlich die Wertach­straße selbst bis Einmündung der Senkel­bach­straße sowie die Donau­wörther Straße selbst bis Ein­mündung der Drentwett­straße.“

Der Plan zur Verordnung

Quelle: Stadt Augsburg, Ratsinfo und Amtsblatt

Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Augsburg

Die Verordnung mit Anlage wurde im Amtsblatt 2021, Nummer 39/40, 8. Oktober 2021, Seiten 290 und 291 veröffentlicht.

Deep Link (pdf 2,25 MB via Stadt Augsburg)

Artikel vom

29.08.2025

| Autor: Bruno Stubenrauch
Rubrik: Kurznachrichten, … ausgeleuchtet