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Spätestens seit dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2023 ist klar: Die Nutzung von Blitzer-Apps – auch durch den Beifahrer – ist in Deutschland tabu und wird streng bestraft: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man erwischt wird.
Trotzdem nutzen immer noch viele Autofahrer die verbotenen Helfer. In Kroatien, Ungarn und Rumänien ist das laut ADAC sogar erlaubt. Dabei steht aber nicht bei jeder Warnmeldung in der App auch immer ein Blitzer am Straßenrand. Aktuell berichten Autofahrer vermehrt von falschen Warnungen an Autobahnbrücken, an denen dann keine Radarfalle steht.
BILD hat bei Blitzer.de nachgefragt, wie es zu diesen Falschmeldungen kommen könnte.
Die App bezeichnet sich als „Europas größte Verkehrs-Community“. Laut eigenen Angaben melden pro Monat 6,5 Millionen aktive Nutzer Radarfallen, aber auch Unfall-, Gefahren- oder Baustellen ans System. Wovor man genau gewarnt werden will, lässt sich in der App einstellen.
Für die häufigen Fehlmeldungen an Brücken liefern die Verkehrsspezialisten eine mögliche Erklärung. Eine Sprecherin von Blitzer.de: „Auf den Autobahnen Deutschlands werden derzeit Verkehrszählungen durchgeführt. Dafür wird ein technisches Gerät an den Brücken installiert. Die Zählungen laufen noch bis Oktober.“
Verkehrszählung an der A100 von einer Fußgängerbrücke in Berlin-Wilmersdorf: Eine unscheinbare Kamera zählt die vorbeifahrenden Fahrzeuge
Foto: Wolfgang Stürzbecher
Da auf den ersten Blick nicht erkennbar sei, was von dem Gerät genau gemessen werde, käme es vereinzelt zu Blitzer-Meldungen durch Nutzer. „Diese verschwinden jedoch schnell wieder aus dem System, da jede Meldung sowohl von unseren Nutzern als auch von unserer Verkehrsredaktion überprüft wird und uns vergangene Standorte der Verkehrszählungs-Stellen natürlich bekannt sind“, erklärt die Sprecherin.
Eine weitere Erklärung für Meldungen an Brücken ist die sogenannte Abstandsmessung. „Dabei messen die Ordnungskräfte den Abstand des Autofahrers zum vorausfahrenden Fahrzeug. Fährt er zu dicht auf, droht ein Bußgeld, auch wenn er sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält. Diese Art der Verkehrsüberwachung wird in Deutschland ebenfalls durchgeführt“, verrät Verkehrsrechts-Fachanwalt Uwe Lenhart auf BILD-Anfrage.
Videokameras bei der Abstandsmessung auf einer Autobahnbrücke: Geschwindigkeit und Abstand von Fahrzeugen wird gleichzeitig erfasst und per Software ausgewertet
Foto: ADAC/Theo Klein
So halten Sie den richtigen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug:
Ein zu geringer Abstand ist laut ADAC eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Es gilt: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss immer so groß sein, dass man das eigene Auto auch dann problemlos anhalten kann, wenn der Vordermann unerwartet bremst.
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Außerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt der ADAC zur Orientierung beim Abstand die Faustformel „Halber Tacho“: Wenn Sie mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs sind, sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 50 Meter betragen. Die Entfernung lässt sich gut anhand der schwarz-weißen Leitpfosten am Straßenrand abschätzen, in der Regel haben sie jeweils 50 Meter Abstand.
Zu geringer Mindestabstand ist nicht nur gefährlich, sondern kann teuer werden: Wer mit über 130 km/h unterwegs ist und unter einem Zehntel des halben Tachos Abstand hält – also beispielsweise unter 7 Metern bei 140 km/h – zahlt die Maximalstrafe von 400 Euro, kassiert zwei Punkte und kann sein Auto drei Monate stehen lassen.